Beiträge von 225xe

    Das stimmt so leider nicht: Bei meinem LCI von 06/2018 liegt der socmax immer zwischen 6,22 und 6,58 nach mittlerweile gefahrenen rund 8000 km und Laden an der Wallbox, wann immer der Wagen in der TG steht.

    Warum leider?


    Meiner aus 02/2017 hat bei den derzeitigen Temperaturen ein SocMax zwischen 5,1 und 5,3. Das hast Du glatt 20% mehr. Vor einem Jahr zwischen 5,3 und 5,5. Vor 2 Jahren als er neu war, hatte er noch SocMax von 5,6 bis 5,8.


    Bin gespannt wie es nächstes Jahr aussieht. Wird jedes Jahr weniger.....

    - Wenn man z.B. als Laternenparker nicht ständig extern laden kann, ist das Auto nicht zu empfehlen. Ich bekomme erst in den nächsten Wochen eine eigene Steckdose in die Garage. Bis dahin fahre ich ein wenig den Motor ein. Der Verbrauch ist dabei höher als der meines 225ix vorher.

    Ich vermute das liegt daran, dass Du aktuell mit Heizung fährst. Wenn Du das Auto aktuell einschaltest und die Heizung/Lüftung nicht auf OFF ist, nutzt er ausgiebig den elektrischen Heizer. Der verbraucht viel Strom aus dem Hochvolt-Akku. Dieser wird dann beim Betrieb des Verbrenners wieder über den Hochvoltstartergenerator aufgeladen. Diesen anzutreiben kostet so schätzungsweise 1 bis 2 Liter pro 100 km, wenn man viel Kurzstrecke fährt. Bei längeren Strecken reduziert sich das, weil dann der Verbrenner als Heizung agiert.


    Hast Du das Auto an der Wallbox, wird halt der bestehende Strom aus dem Hochvoltakku genommen. Dann reduziert zwar die Heizung die elektrische Reichweite, aber der Benzinverbrauch steigt nicht.


    Es gibt es keine Möglichkeit das Auto in einen Modus zu versetzen, so dass er erst heizt, wenn der Verbrenner genügend Wärme hat. Das würde den Verbrauch verringern.


    Im Sommer sollte der Verbrauch des 225xe auf der Autobahn auf dem Niveau des 218i liegen und in der Stadt deutlich darunter.

    Ab 2026 gibt es dann sowieso keine E mehr.

    Im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) steht, dass das Gesetz am 31. Dezember 2026 außer Kraft tritt. Ist also noch viel Zeit ein neues ähnliches Gesetz zu machen. Vermute aber, dass dann Plugin-Hybride generell nicht mehr dazu gehören. Aber evtl. gibt es dann ja dann im neuen Gesetz Bestandsschutz, weil man die Kennzeichen nicht alle einkassieren will und dem Gesetzgeber außer dem E nichts einfällt.

    Das die Zellen des 225xe von Samsung und die der China-Version von CATL sind, wäre ja kein Widerspruch.

    BMW gibt derzeit eine Garantie von 70% Kapazität nach 6 Jahren oder 100000 km. Wenn es weniger ist, bekommt man möglicherweise keinen neuen Gesamtspeicher, sondern nur das schwächste der 5 Module wird getauscht, bis die 70% erreicht werden. Ein Modul kostet derzeit ca.750€. Experten schätzen einen Preisrückgang von 6% pro Jahr

    Hatte ich vor dem Kauf auch gehofft. Das stimmt aber so leider nicht. Die Angaben gelten nur für den i3.


    Siehe auch den Thread Zertifikat zur Hochvoltbatterie


    Beim 225xe steht im Batterie-Zertifikat:
    "


    1. Das BMW Battery Certificate für die Hochvoltbatterie des BMW Neufahrzeugs giIt für die ersten 1OO.OOO km des BMW Neufahrzeugs und endet, unabhängig von den gefahrenen Kilometern, spätestens sechs Jahre nach der erstmaligen Auslieferung oder der Erszulassung des BMW Neufahrzeugs, wobei der Jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist ("Zertifikatszeitraum'').



    2. lnnerhalb des Zertifikatszeitraums kann der Käufer die kostenfreie Beseitigung eines Sachmangels an der Hochvoltbatterie verIangen. Die Beseitigung kann durch den Einbau einer HochvoItbatterie neuer Generation erfolgen. Dadurch können sich unter Umständen einzelne technische Daten des BMW Fahrzeugs verändern, ohne das Fahrverhalten des BMW Fahrzeugs für die übliche Verwendung spürbar zu beeinflussen.
    "


    Beim 225xe gibt es bzgl. der Garantie also keine Mindestkapazität. Auch wenn der Akku nur noch 50% Kapazität hätte, aber ansonsten funktioniert, können wir bei BMW nicht meckern....


    Für günstige 750 EUR pro Stück habe ich die Module auch noch nicht gesehen...

    Den Herstelleranteil (50% = 1500 €) wir BMW sicher weiterhin gewähren oder?

    Würde mich wundern, wenn man dies vorher nicht vertraglich vereinbart hat. Diesen Herstelleranteil haben die Hersteller ja nur übernommen, weil dies zur Gewährung der Prämie notwendig war. Jetzt ist der Grund weggefallen.
    Ohne Nachweis des Herstelleranteils gab es die BAFA-Prämie nicht.

    Seit dem brauche ich nur das Kabel Typ 2 einstecken und die Ladung beginnt sofort. Ich war etwas verwirrt als sofort der LED Kranz anfing blau zu leuchten.

    Ich kann nur für meinen 225xe aus 02/2017 berichten.


    Wenn die Ladung sofort beginnt, scheint es sich bei dieser Säule um eine kostenfreie Säule zu handeln oder die Säule ist gerade in positiven Sinne defekt, weil man Probleme mit dem Abrechnungssystem hat und diese generell freigeschaltet hat.


    Solche Säulen hatte ich auch schon häufiger. Auch bei Säulen, bei denen ich vorher bezahlen musste.


    Probier mal eine andere Säule bei der in der eCharge-App angezeigt wird, dass diese von diesem Ladeverbund unterstützt wird..


    Das Auto schickt keinerlei Authentisierungsdaten zur Säule.


    Ich nutze auch einen Vertrag mit BEW und die App eCharge unter Android. Damit ich bei einer kostenpflichtigen Säule laden will, muss ich erst das Kabel anstecken und dann in der App den Ladevorgang der Säule freischalten.


    Ich habe noch nie gehört, dass BMW beim 225xe den von Dir zitierten ISO-Standard 15118 umgesetzt hat und auch nicht, dass dies bei Verträgen mit BEW funktioniert.

    Könnte in der Tat sein. Ist wohl in der 2./3. Lesung am 8. November beschlossen worden: https://www.bundestag.de/dokum…anzen-onlinehandel/572528
    Dann fehlt nur noch die Unterschirft durch den Bundespräsidenten.


    In folgenden geänderten Form http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf .



    bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.“

    Entscheidend ist wohl, dass der Plugin-Hybrid zu mehr als 50% die dienstlich genutzt wird und tatsächlich die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erbracht werden.


    Dann bin ich mal gespannt, was in den CoC-Papieren bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung dann bei Eurem in 2019 gelieferten 225xe drin steht. Bei meinem alten 225xe aus 02/2017 steht dort 49 g CO2 sowie eine Reichweite von 39 Kilometer.


    Gemäß WLTP wird der neue Facelift die 49 g CO2 nicht mehr hinbekommen. Bin gespannt, ob die 40 Kilometer oder mehr drin sind.


    Die Anschaffung muss gemäß Gesetzestext nach nach dem 31. Dezember 2018 erfolgen. Wer den 225xe also wie ich schon vorher angeschafft hat, für den gilt die alte Regelung.

    Ja, ist schwierig zu verstehen. So wie ich es verstanden habe: Derzeit wird zwar gemäß WLTP geprüft, aber nach NEFZ zurückgerechnet. Ob das noch bei EZ in 03/2019 bzw 04/2019 zulässig ist? Mag sein, dass dann auch eine Reichweite unter 40 Kilometer rauskommt. Bin gespannt.


    Ohne geänderten Akku beim 225xe könnte es knapp werden.


    Wenn jemandem das E-Kennzeichen wichtig ist, würde ich dieses im Kaufvertrag als Bedingung festschreiben. Habe ich damals bei meinem 225xe auch gemacht. Hätte der Händler es nicht geschafft ein E-Kennzeichen bei der Zulassungstelle zu bekommen, hätte ich das Auto nicht angenommen.


    Ansonsten ist es vermutlich ein Lotteriespiel. Bin gespannt.