Verfolge Deinen Fall aus purem Interesse, verstehe aber etwas nicht:
In unserem CH-Verständnis ist ein freier Händler keine BMW-Vertragswerkstätte. Im Eröffnungs-Post bezeichnetest Du aber die drei Schulterzuckenden als BMW-Werkstätten. Was gilt nun?
Gruss peppino1
Hallo peppino,
es handelt sich um BMW-Händlerwerkstätten, ich meinte es sind keine BMW-Niederlassungen.