Beiträge von wolvie

    Ich dachte das Anschreiben vor Garantieablauf ist normal, deshalb habe ich es nicht extra gepostet. Ich kenne das auch von Audi ( 2 versch. Händler und Saab ).
    Ich wurde 2 Mon. vorher angeschrieben. Bei unserem hatte sich die Folie des Fahrerlebnisschalters kurz vorher etwas gelöst.
    Ich habe dann einige Tage nach dem Schreiben die Werkstatt aufgesucht. Der Fahrerlebnisschalter wurde aufgenommen. Weiter meinte der Techniker, dass die Arme der
    elektr. Heckklappe etwas knarren, was mir noch nicht aufgefallen war. Ich denke dies kommt daher, dass wir in der Garage die Heckklappe nicht auf die höchste Öffnungsstufe gestellt haben, da sie sonst anstößt. Beim Einkaufen aber schiebe ich sie i.d.R dann manuell ganz nach oben und ihr tut dies auf Dauer vielleicht nicht gut.


    Auf jeden Fall wurde alles aufgenommen und dann bei dem etwas später folgenden KD gemacht.


    Ich bin mit meiner Werkstatt sehr zufrieden: ( Ansprache / Termine / Arbeitsleistung / Ersatzwagen ). Die Preise werden sich bei BMW-Werkstätten wohl nicht viel geben, bin aber positiv überrascht. Ist nicht teurer wie Audi oder Saab / Volvo.
    Ich denke hier spielt auch mit, dass wir im östlichen Bodenseebereich ( Umkreis 25 km ) 3 sehr große Händler mit mehreren Filialen
    haben und die schon auf Kundenbindung bedacht sind.

    Dann aber: Privathaftpflicht zahlt nicht, weil ich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs war, und verweist auf die Kfz-Haftpflicht. Die würde mich natürlich hochstufen, also habe ich den Schaden selbst ersetzen müssen. Wie gesagt, Parkfläche des Supermarktes, ich habe natürlich selbst mit dem Auto dort geparkt und war am Einladen, als der Einkaufswagen entwischt ist. Aber beide Autos standen geparkt, kein Motor an, niemand am Steuer, Schaden nur durch den Einkaufswagen.

    Sorry, ich habe dies vorher überlesen.


    Die Thematik ist nicht ganz einfach und für uns Laien etwas verwirrend.
    .
    Es ist zunächst egal ob man auf dem Parkplatz selbst parkt und einkauft.
    Ein Parkplatz eines Einkaufszentrums ist ein Privatplatz und keine öffentliche Verkehrsfläche, da sonst der Betreiber auch keine Parkknöllchen verteilen könnte.
    Er ist aber öffentlicher Verkehrsraum, d.h. wenn jedermann Zugang hat und ihn 'unkontrolliert' befahren und benutzen kann, gilt i.d.R. die StVO, zB. rechts vor links,
    ähnlich verhält es sich bei Tankstellen.


    Dies hat aber mit der angesprochenen Thematik nur bedingt zu tun.


    Wenn ich mit dem vollen oder leeren Einkaufwagen zu meinem geparkten Pkw fahre, zahlt bei einer Beschädigung die Privathaftpflicht, da diese Handlung nicht in Verbindung mit meinen Fzg. steht.
    Anders sieht es aus, wenn ich mein Fzg. belade oder der leere Einkaufswagen an meinen Fzg. steht, um zB. leere Flaschen einzuladen. Rollt er jetzt weg, zahlt die Kfz.-Haftpflicht.


    Verursache ich einen o.a. Schaden, muss ich mich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen, Verhalten wie nach einem Unfall, ansonsten kann auch Unfallflucht im Raum stehen.


    In Kürze mein Kenntnisstand zum Thema, ich hoffe es kann helfen.


    Grüße Wolfgang

    Können die Menschen denn nicht ein wenig aufpassen oder sich wenigstens melden, das zahlt doch jede Privathaftpflichtversicherung

    Hi,
    es kann die Privathaftpflicht, die Kfz.-Haftpflicht oder der Markt bezahlen müssen.
    Nach meinem Kenntnisstand:


    Fahrt mit dem Einkaufswagen zum eigenen Auto und dabei wird ein anderes beschädigt, zahlt immer die Privathaftpflicht.
    Einladen in den Kofferraum und der Wagen rollt weg gg. ein anderes Fzg, zahlt die Kfz.-Haftpflicht.
    Rollt ein leerer Einkaufswagen ( herrenlos, d.h. er wurde so abgestellt, dass er wegrollen konnte ) über den Parkplatz, zahlt der Markt.


    Letzteres ist mir schon passiert, da an einem etwas abschüssigen Parkplatz eines Gartencenters ein in einer Parklücke zurückgelassener Einkaufwagen
    während unseres Einkaufs gg. unseren Wagen stieß. Schaden waren 300.-€.
    Die Versicherung des Marktes zahlte anstandslos.


    Ein schönes Wochenende


    Wolfgang

    Software gestern aufgespielt, Dauer 3,5 Std.
    Grundsätzlich bekomme ich immer einen Ersatzwagen nach Wahl, aber da schönes Wetter angesagt war, machten wir eine schöne Radtour
    ins Hinterland.


    Alles läuft problemlos. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass der Verbrauch im ReiseBC und BC) jetzt genauer anzeigt wird.
    Ich bin aber seitdem erst 60 km gefahren. Mir fiel es nur gleich auf, da wir anschließend noch in Bregenz beim Tanken waren.
    Man wird sehen. ich habe groß auch nicht mehr hingeschaut, da es Mondanzeigen waren im Vergleich zum tatsächlichen Verbrauch (km/tanken).


    Ein schöne Wochenende,
    wen es interessiert Sonnenschein 31 °/ See Nonnenhorn jetzt wieder 23 °, allerdings gestern in der Frühe nur 1,5 cm warm.

    Hallo zusammen,


    ich war heute bei meiner Werkstatt. Lt. Servicemeister handelt sich in 30 % der Fälle um eine defekte Lambdasonde, auch schon nach 2 Jahren,
    bei den Restlichen um ein Softwareproblem.
    Bei meinem AT ist es die Software das Steuergeräts, genau die Steuerung der Nockenwelleneinstellung.


    Nächste Woche Softwareupdate, Dauer 1 - 3 Std.


    Das Auslesen kostet 53.- € das Update weiß ich noch nicht. Da ich erst KD hatte und knapp nach der Garantie Kulanz BMW.


    Ich bin techn. leider nicht so versiert, dass ich genau wiederholen kann, was der MA mir sagte.
    Sinngemäß wird die Software vom Werk aus mit sehr engen Grenzwerten eingestellt, die nach der längerer 'Einfahrphase' von Motor und Abgassystem überschritten werden können,
    dann diese Meldung generieren und danach die Werte über ein Update neu eingestellt werden müssen.



    Schönes Wochenende

    Hallo,
    bei mir kam heute diese Fehlermeldung. Nachdem ich sie wegedrückt hatte, blieb ein Warndreieck stehen, aber keinerlei Leistungsabfall bemerkt.
    Nach 5 km habe ich angehalten, Motor aus, neu gestartet, Meldung war weg, auch im Störungsverlauf.


    KD 22.6.17 (km 27 000 / 2 Jahre ) und danach bis heute ca. 1000 km gefahren. Im Zuge KD / Garantie wurde der Fahrerlebnisschalter ersetzt (Folie gelöst )


    Termin Fehlerspeicher auslesen am 11.8.


    Ich teile Euch das Ergebnis mit.


    Wolfgang

    @peppino1
    Ich denke man darf auch überzeichnen und deshalb sehe ich eTourans Beitrag entspannt und im Kern hat er Recht.


    Ich frage mich eh, warum dieses Thema. Nur damit etwas geschrieben wird?


    Trotzdem zujm Thema meine Ansicht:
    Das Tippblinken ist eine Komfortfunktion, die zwischenzeitlich wohl in allen Fahrzeuge verbaut wird und auch sinnvoll ist.
    Es gibt aber immer noch Situationen, bei denen normales Blinken angesagt ist. Hier sehe ich auch die Gefahr dieser Funktion,
    wie ZB bei Abbiegen. Dabei fällt mir oftmals dieses kurze Blinken auf, entweder zu weit vor der Einmündung oder erst kurz davor.


    ABER: Wer die Tippfunktion nicht nehmen will, kann immer normal Blinken.


    Wie vor mir schon erwähnt, ist es aber Fakt, dass insgesamt zu wenig und oft zu spät geblinkt wird.

    Auch ich habe diese 'wunderbare, athletische und sportliche' Figur, 182 cm / 97 kg.


    Ich konnte in den Seriensitzen nicht gut sitzen und wir haben die Sportsitze genommen. Bei der Probefahrt fühlten wir uns sofort richtig wohl.
    Sie scheinen genau auf unsere Figur abgestimmt, sitzen hauteng, aber noch bequem.
    Auch lange Fahrten sind keine Plage. Man steigt entspannt aus.
    Die Sitze sind für meine Frau und mich top, allerdings hat sie nicht bei weitem meine 'athletische' Figur.


    Allerdings, wären die Sportsitze noch eine Tick enger ausgefallen, hätten wir ein anderes Fzg. gekauft.
    Sitzen ist alles. Wenn es schon kränkt ins Auto zu sitzen, bringt einem der schönste Untersatz nichts.


    Wir haben jetzt 22000 km runter und werden im Juni den ersten KD machen lassen.