Hallo in die Runde,
ich gebe einmal ein Update. Mein Wagen wurde am Donnerstag in Essen mit E-Kennzeichen zugelassen.
HansDampf1969 hat die möglichen Argumente schon sehr gut zusammengefasst. Auch bei einer Änderung der Gesetzeslage darf man nicht schlechter gestellt werden als die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Zulassungkriterien.
Insofern konnte ich auf eine damalige Zulassung mit E-Kennzeichen verweisen und dadurch indirekt die Erfüllung der Kriterien nachweisen. Auch ich habe es nicht geschafft, die (vermutlich) existierende Ausnahmegenehmigung seitens des KBA zu bekommen.
Eine Lösung für eine Zulassung mit E-Kennzeichen, bei denen bei der Erstzulassung auf die Vergabe des E-Kennzeichen verzichtet wurde, kann ich deshalb leider nicht anbieten.
Viele Grüße und allen eine sichere elektrische Fahrt