Beiträge von AMW

    Hallo in die Runde,


    ich gebe einmal ein Update. Mein Wagen wurde am Donnerstag in Essen mit E-Kennzeichen zugelassen.


    HansDampf1969 hat die möglichen Argumente schon sehr gut zusammengefasst. Auch bei einer Änderung der Gesetzeslage darf man nicht schlechter gestellt werden als die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Zulassungkriterien.


    Insofern konnte ich auf eine damalige Zulassung mit E-Kennzeichen verweisen und dadurch indirekt die Erfüllung der Kriterien nachweisen. Auch ich habe es nicht geschafft, die (vermutlich) existierende Ausnahmegenehmigung seitens des KBA zu bekommen.


    Eine Lösung für eine Zulassung mit E-Kennzeichen, bei denen bei der Erstzulassung auf die Vergabe des E-Kennzeichen verzichtet wurde, kann ich deshalb leider nicht anbieten.


    Viele Grüße und allen eine sichere elektrische Fahrt

    HansDampf1969 ,


    vielen Dank für Deine hilfreichen Anmerkungen.Bei aller Recherche bekomme ich meinen Fall nicht rechtssicher gelöst. Warum das von mir genannte Fahrzeug ein E-Kennzeichen bekommen hat erschliesst sich mir nicht, ich nehme es aber dankend zur Kenntnis. Ich glaube auch nicht, dass BMW hier mit Informationen helfen kann, sondern eher im Durcheinander von sich schnell verändernden Vorschriften an einen "Fehler" vom Amt.

    Vielen Dank für Deine Erklärung. Dein Hinweis auf die CO2 Emission ist völlig berechtigt. Bleibt die Frage wie dieses Auto mit Zulassung 09/2018 ein E-Kennzeichen bekommen hat. Weil mit 57g/km nach 49.1 NEFZ liege ich auch über dem Grenzwert.


    Ich habe meinem BMW-Händler heute einmal die Aufgabe gegeben, nach einer solchen Ausnahmegehmigung zu suchen.


    Ich hatte Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall. Ein Skoda Superb konnte nicht mehr zugelassen werden. Ich bekam daraufhin eine Ausnahmegenehmigung. Sie bezieht sich auf produzierte Fahrzeuge von auslaufenden Serien. So etwas kann ich mir auch für den 225xe vorstellen.

    Hallo zusammen,


    ich bin auch noch mit der Zulassung beschäftigt. Da man in Essen aus Corona-Gründen sehr schwer einen persönlichen Termin bekommt, muss ich einen Zulassungsdienst beauftragen. Damit das nicht schief läuft versuche ich gerade alles in die richtigen Bahnen zu lenken und das Auto mit E-Kennzeichen zu bekommen.


    In der Anlage findet ihr einmal die Zulassung Teil2, COC-Papiere und eine alte Förderliste.


    Mein Wagen hat eine Erstzulassung vom 24.09.2018 mit E-Kennzeichen. Eine solche Zulassung dürfte es, nach allem was hier geschrieben wurde, nicht geben. Die EG-Papiere weisen die Homologation nach NEFZ und WLTP aus entsprechend bei meiner Ausstattung mit 41km bzw. 37km elektrischer Reichweite. Nach dem 1.1.2018 und spätestens nach dem 31.08.2018 sollten nur noch die Werte nach WLTP gemäß EG-Zulassung Punkt 49.5.2 als Kriterium für die Vergabe eines E-Kennzeichens gelten.


    Hier wird jetzt die alte Förderliste interessant. Demnach hat sich BMW eine Ausnahmegenehmigung für die produzierten und dann nach dem 31.08.2018 zur Zulassung kommenden Fahrzeuge besorgt. Dadurch sollen weiterhin die NEFZ-Werte gemäß 49.2 für die Zulassung als Kriterium gelten. Siehe Einschränkung 1 und entsprechende Erläuterung am Ende der Seite.


    Ich begebe mich jetzt einmal auf die Suche nach der Ausnahmegenehmigung und halte euch auf dem Laufenden.


    Viele Grüße aus dem Ruhrpott

    Arnd

    Werte 225xe Gemeinde,


    ich habe letzte Woche einen 225xe mit EZ 08/2018 gekauft. Ist auch 08/2018 gebaut, also LCi Modell mit der 7,6kWh-Batterie und nutzbarer Kapazität von 6,1kWh.


    Bei BMW haben wir ja 6 Jahre Garantie auf die Hochvolt-Batterie. In Punkt4 des „BMW Battery Certificate für die Hochvolt-Batterie – Leistungen und Bedingungen“ heißt es:


    Die Kapazität einer Lithium-Ionen Hochvolt-Batterie sinkt technisch bedingt über die Nutzungsdauer
    (natürlicher Verschleiß). Ergibt eine Kapazitätsmessung bei einer BMW i Servicewerkstatt innerhalb
    des Zertifikatszeitraums, dass die Netto-Batterie-Kapazität unter 70 % des ursprünglichen Wertes
    bei Auslieferung des BMW Neufahrzeugs gefallen ist, stellt dieser unter 70 % liegende Anteil einen
    übermäßigen Kapazitätsverlust dar. Dieser übermäßige Kapazitätsverlust wird für den Käufer kosten-
    frei beseitigt.



    Daraus ergibt sich meine Frage:

    Wenn der Akku bei Auslieferung 100% Kapazität hat und bei 70% der Garantiefall eintritt müsste man doch einen Prozentwert für den aktuellen Zustand ermitteln können. Der BMW-Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, kann mir diesen Wert nicht liefern. Ich habe einen Screenshot (siehe Anhang) aus der Diagnose der Hochvolt-Batterie bekommen, der einen ausreichend guten Zustand der Batterie dokumentiert, aber keine Prozentangabe zwischen 100 und 70.


    Bei meiner Recherche bin ich über Angaben zu einem SoC (State of Current) und SoC_Max Wert gestoßen. Lässt sich evtl. darüber eine Aussage über Verschleiß/Alterung der Hochvolt-Batterie treffen und daraus der % Wert ableiten?

    Guten Tag werte 225xe Gemeinde,


    ich habe mich hier angemeldet, da ich letzte Woche einen 225xe gekauft habe und mir deshalb über die letzten 2 Monate einen guten Überblick des Gebrauchtwagenmarktes bzgl. des 225xe verschafft habe. Grundsätzlich würde ich den Wertverlust nach 3 Jahren als erschreckend (für einen Neuwagenkäufer) bezeichnen.


    Die Eckdaten meines Wagens:

    225xe von 08/2018 mit 42.000 Km; Leasingrückläufer mit 1 Vorbesitzer

    Luxury Line, Business Paket, Entertainment Paket, Exklusiv Paket, Navigation Plus und noch ein paar andere Kleinigkeiten

    Kaufpreis bei einem BMW Händler mit Garantie - 19.900€


    Den Wagen habe ich noch nicht, da noch auf den Brief von der Leasinggesellschaft gewartet wird und er noch in der Aufbereitung ist.


    225xe mit der großen Batterie ab 07/2019 habe ich nicht unter 24.500€ gefunden.


    Ergänzung zu meinerAngabe zu 225xe nach 07/2019: der genannte Preis ergab sich aus meiner Suche mit "Must Have" Ausstattung. Eine "freie" Suche ergibt einige Treffer sogar unter 21.000€.