Nunja, wenns nur in der Beschreibung steht wirst Du keinen Rechtsanspruch erwirken können - idR steht immer "Irrtum und Druckfehler vorbehalten".
Aber wenn es in Deinem Kaufvertrag angeführt ist, dann muss der Händler dafür "geradestehen".
Im Kaufvertrag stehen nur Baujahr, Kilometerstand, Katalisator und noch ein paar Sachen, Ausstattung ist nicht aufgelistet. Schade , aber ich habe das beim Probefahrt nicht gemerkt, obwohl eine Checkliste gehabt habe.