Und was genau hat das jetzt mit dem Thema Nachrüsten des Tempomats zu tun?
Sehr viel, weil es zum Thema des Abstands-Tempomaten insgesamt passt. Und zwar insofern, dass
- auch beim 225xe Phantombremsungen einsetzen können, die sich bei mir aber bisher sehr rasch "von selbst" erledigt hatten; ich hatte aber erst gestern z.B. eine Phantom-Kollisionswarnung (die aber nicht in einer Bremsung resultierte). Man sollte auch bei einem Abstandstempomaten sowohl brems- als auch "gasgebebereit" bleiben;
- man bei Bestellungen offenbar sehr genau darauf achten muss, dass alle Haken richtig gesetzt sind.
Bei Nachrüstungen hängen auch Haftungsfragen daran, welche Komponenten zusammenspielen und ob sie aus einer Hand stammen. Sonst kann sich der Hersteller (der Nachrüstung) auf den Nachrüster und der Nachrüster auf den Hersteller berufen, mit jeweils vielleicht zweifelhaften, aber verzögernden Argumenten. Bei Versicherungsverträgen sollte man darauf achten, dass Technikneutralität (entsprechend den aktuellen Haftpflichtbedingungen) vereinbart ist, was bedeutet, dass Fehler einer Automatik von der Versicherung so ersetzt werden, als sei es ein berechtigt das Fahrzeug führender Mensch gewesen, der den Fehler begangen hat. Sonst kann sich noch jemand (die Versicherung) erst einmal einen schlanken Fuß machen (auch mit zweifelhaften Argumenten, aber das kann eben auch unangenehm sein). Auch wenn man selbst keinen Fahrfehler begangen hatte, greift nach dem Straßenverkehrsgesetz die sogenannte Gefährdungshaftung (also eine verschuldensunabhängige Haftung, die es nur in Fällen gibt, die das Gesetz unmittelbar vorsieht).
Straf- oder bußgeldrechtlich hat man sich hingegen nichts vorzuwerfen, wenn man eine Automatik eines zugelassenen Fahrzeugs verwendet hat, diese gesponnen hat, und man prinzipiell "gasgebe- und bremsbereit" war. Der Unfall wurde dann ja nicht durch menschliches Verhalten ausgelöst.