Beiträge von BernhardG

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html


    (3) Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist.



    Das ist Fakt und maßgebend. Egal was man da hineininterpretiert oder mutmaßt ;)


    "zum Zeitpunkt dieser Untersuchung" ist eigentlich allgemein verständlich.


    Wenn nicht, ist es mir, abschließend, eigentlich auch wurscht... whistling.png

    ZUM ZEITPUNKT sagt doch klar, dass es nichts mit FÜR zwei Jahre zu tun hat. Einfach mal §29 (3) StVZO lesen und nicht mutmaßen.
    Ich hab's auch extra rot markiert...


    Was passiert wenn die Bremsen aus welchen Grund auch immer, nach 12 Monaten runter sind? Was passiert wenn das Bremslicht nicht mehr funktioniert sobald ich die TÜV Station verlasse? Was passiert wenn die Bremsflüssigkeit nach 6 Monaten gewechselt werden sollte? Und, und und...


    Der TÜV weiß also im Voraus was in den nächsten zwei Jahren mit deinem Auto passiert. OK... Dann wissen die auch, dass der Airbag im Fall des Falles 100% in den nächsten zwei Jahren trotz eventueller Rückrufaktion funktionieren wird :rolleyes:


    Einfach die Realität akzeptieren :thumbup:

    §29 (3) StVZO


    "„Durch die Prüfplakette wird bescheinigt, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner letzten Hauptuntersuchung bis auf etwaige Mängel für vorschriftsmäßig befunden worden ist“, heißt es in Paragraph 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung. Dieser 2a genannte Zusatz ist erst vor vier Jahren in die Vorschrift eingefügt worden, um deutlich zu machen, daß der Prüfbericht von begrenztem Wert ist. Denn die Betonung liegt auf „zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung“. Was es damit auf sich hat, erläutert der Mann vom DEKRA: „Wir sind nicht aufgerufen, darüber zu urteilen, ob das fragliche Fahrzeug in den nun folgenden zwei Jahren sicherheitstechnischen Mindestanforderungen genügen wird“, sagt Holger Tollmien. Er und seine Kollegen der anderen Organisationen seien bestenfalls in der Lage, etwas Konkretes über den Zustand des Fahrzeuges im Moment der Prüfung zu sagen. „Sobald das Fahrzeug aus unserem Gesichtskreis verschwindet, ist es aus mit der Begutachtung.“


    Es gab jedenfalls in der Vergangenheit auch Gerichtsurteile die das so bestätigten. Demnach dürfen die einen Haltbarkeitsablauf innerhalb der zwei Jahre nicht als KO Kriterium werten.

    Hatte den Conti TS 830 P als Runflat drauf und jetzt unmittelbar danach den ohne. Der Runflat ist doppelt so laut und gibt jede Unebenheit weiter.
    Wie der bei Schnee ist? Das ist inzwischen selbst in Bayern eine gute Frage.
    Was mir aufgefallen ist, dass 16 Zoll Räder im Vergleich zu 17 Zöllern eine wesentlich gößere Tachoabweichung haben. 16 Zoll ca. 6 km/h, 17 Zoll ca. 3 km/h

    Update:
    Am Frankfurter Ring sind die mit einem sogenannten "Meisterradsatz" gefahren. Keine Vibrationen. Da sie jetzt die Reifen einschicken wollen hab ich jetzt meine Sommerreifen drauf. Keine Vibrationen.
    Der erste Satz waren Conti Runflat, jetzt Conti ohne Runflat. Kein Unterschied. An den Felgen können sie nichts feststellen.
    Egal. Wenn's jetzt dann nicht funzt will ich, auf Grund der zweiten vergeblichen Nachbesserung mein Geld zurück.

    Also, es sind mehrerei BMW Händler in München.
    Die erste war BMW Fröttmaning. Arrogant und unfreundlich.
    Genauso BMW am Flughafen München.
    Gegen die BMW Niederlassung am Frankfurter Ring kann ich nichts negatives berichten. Ausgiebige Probefahrt, Wagen danach sofort auf die Hebebühne. "Optisch" sieht es so aus als ob alle vier Räder einen Seitenschlag haben. Das erscheint aber ziemlich unwahrscheinlich, weil denen in Fröttmaning eine Felge runter gefallen ist, die ersetzt wurde und optisch ebenfalls nach Seitenschlag aussieht.
    Zumindest sind die am Frankfurter Ring bemüht eine Lösung zu finden und einen, nicht wie die anderen, arrogant abzuwimmeln.

    Update:
    Reifen wurden gegen normale ohne RSC getauscht. Schon mal ein Riesenunterschied bezüglich Fahrkomfort und Lautstärke bei gleichem Reifentyp.
    Fehler bleibt. Verdacht auf Seitenschlag der Felgen. Wurden gemessen: nichts feststellbar.
    Anderen Satz Räder montiert. Wackeln ist weg. Jetzt sind sie mit der Fehlereingrenzung bei den Rädern beschäftigt.