So hatte ich das zumindest verstanden, als über den Zuschuss berichtet wurde:
„Speziell von geräuscharmen Elektroautos ausgehende Gefahren für Verkehrsteilnehmer sollen durch den Zuschuss für den Einbau eines Warnsignals kompensiert werden“, so das BAFA. Die Förderhöhe für ein AVAS-Warnsignal beträgt pauschal 100 Euro.
Beim BAFA selbst steht nun allerdings:
Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
Auch beim Förderantrag, den ich gestern ausgefüllt habe, war ein Extra-Feld zum ankreuzen für AVAS vorhanden. Entsprechend wird der AVAS-Zuschuss offenbar auch für Neufahrzeuge gewährt. Genau weiß ich das dann allerdings erst, wenn der Zuschuss auch überwiesen wird. Ganz verstehen kann ich das jedoch nicht, denn seit Juli ist AVAS ja Pflicht für Neufahrzeuge. Warum eine serienmäßige Ausstattung zusätzlich gefördert werden soll, erschließt sich mir nicht.