"BMW" als Hersteller ist nicht mehr beteiligt, es kommt nur noch auf den Händler und die BMW-Bank an.
Aus dem Gespräch mit meinem Verkäufer erinnere ich mich:
Der bestehende Leasingvertrag kann natürlich ohne Probleme einige Wochen oder ein paar Monate kürzer oder länger laufen, je nachdem wann das bestellte Nachfolge-Fahrzeug geliefert wird. Denn das hat man ja nicht so genau im Griff, und der Kunde soll nicht mit zwei Autos oder gar keinem dastehen.
Wenn man kein Nachfolge-Fahrzeug haben will, sondern das vorhandene weiterhin leasen will, ist das prinzipiell möglich. Allerdings sind die Konditionen dabei typischerweise nicht mehr attraktiv, u.U. ist die Rate sogar höher als sie beim Neufahrzeug war. Denn erstens wird der "Ausgangswert" nicht gedrückt, so wie es beim Neuwagen dank der Rabatte war, und zweitens wird der Restwert nicht überhöht angenommen, wie es beim Neuwagen die BMW-Bank als versteckte Subvention gemacht hat.
Der Restwert, der dem Vertrag zugrunde liegt, wird einige Monate vor Vertragsende von der BMW-Bank an die Marktlage angepaßt (d.h. im Normalfall nach unten korrigiert). Auf das bestehende Leasing hat das keinen Einfluß mehr. Zu diesem Preis wird der Händler das Auto von der Bank kaufen. Zu welchem Preis er es an Dich weiterverkauft, wäre zu verhandeln.
Eine alternative Fortsetzung des Leasings mit demselben Auto kann sich tatsächlich u.U. nicht lohnen, wenn es über 36 Monate hinaus geht. Denn dann wird man die teure (700 Euro) zweite Inspektion machen müssen, dafür kann man genausogut die Überführungskosten für ein Neufahrzeug bezahlen. Und falls im 4. oder 5. Jahr (je nach Fahrweise) Bremsen oder Reifen erneuert werden müssen, wäre man mit einem Neuwagen vielleicht sogar günstiger gefahren.