In der BMW-Pressemitteilung vom 5.März 2019 heißt zu den Änderungen ab Juli 2019:
PEDESTRIAN PROTECTION.
HYBRID SPECIFICS OUND.
New hybrid specific sound as an option.
Standard equipment when regulated by law.
Das "by law" finde ich nicht eindeutig genug, denn es gibt zwei Möglichkeiten für den akustischen Fußgängerschutz ab Sommer 2019. Er wird entweder verpflichtend
- für alle Neuzulassungen
Das halte ich für unwahrscheinlich, weil ja dann ein jetzt produzierter 225xe (ohne Soundgenerator) schon bald nicht mehr zulassungsfähig wäre. Zum Beispiel drei Monate als Aussteller rumgestanden und anschließend illegal... - oder nur für alle neuen Typgenehmigungen
Dann käme es noch darauf an, ob der 225xe ab Sommer sowieso neu typgeprüft werden muß wegen irgendwelcher relevanter Änderungen, dann muß er den Soundgenerator sicher bekommen. Ansonsten wäre es freiwillig von BMW.
Eine Nachrüstpflicht für technische Neuerungen ist sehr selten, mir fällt da nur die Warnblinkanlage ein, die auch 100 Jahre alte Fahrzeuge haben müssen. Dagegen mußte man z.B. Katalysatoren nie nachrüsten, und Sicherheitsgurte nur sehr begrenzt. Ob Leasing oder nicht, ist der StVZO egal.