Eine kleine Anekdote aus meiner Zeit als Audi-Neuwagenverkäufer:
Eine Tages kommt ein Kunden in den Showroom und legt mir das ausgedruckte Angebot eines anderen Händlers für einen Audi A6 3.0 Tiptronic quattro auf den Tisch. "Können" Sie da noch was machen?"
Ich gebe Fahrzeug und Ausstattung in den Konfigurator ein und sehe, dass der Kollege vom anderen Autohaus schon einen wirklich fetten Rabatt einkalkuliert hatte. Ich rechne also nochmals einen kleinen Betrag vom Kaufpreis runter und der Kunde unterschreibt den Vertrag. Ein klassischer Rabatt-Jäger.
Drei Monate später kommt das Auto. Der Kunde überweist den Kaufpreis. Im Rahmen der Fahrzeugübergabe fällt ihm dann auf, dass das Fahrzeug keine Sitzheizung hat. Warum nicht? Weil er sie nicht mitbestellt hat!!!
Der Kunde hat nun ein riesiges Fass aufgemacht: Unverschämtheit, ich hätte ihn darauf hinweisen müssen, er dachte, bei Lederausstattung wäre die Sitzheizung automatisch mit dabei, bla, bla. Zum Glück konnte ich ihm sein mitgebrachtes Angebot, dass ich ja 1:1 übernommen hatte, unter die Nase halten. Es gab kein Beratungsgespräch, in dessen Rahmen ich ihn auf die Sitzheizung hätte hinweisen können. Er war also selbst schuld.
Den anschließenden Rechtsstreit (ja, er hat tatsächlich geklagt - manche können ihre eigenen Fehler nicht einsehen) verlor er. Der Richter sah es wie wir: er wollte den besten Preis, keine Beratung. Pech gehabt.