Nochmal Hallo!
Habe hier die einzelnen relevanten Texte zusammengesucht und die für den 225xe zutreffenden Texte markiert.
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Gegenstand der Förderung (BAFA)
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), im Einzelnen ein
- -reines Batterieelektrofahrzeug,
- -von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder
- -Brennstoffzellenfahrzeug
der Klassen M1 und N1 beziehungsweise N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen.
Ebenso förderfähig sind Fahrzeuge, gleich welchen Antriebs, die keine oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen verfügbar ist.
§ 2 (EmoG) Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug,
2. ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug, mit einem Antrieb a) dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und b) dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,
3. ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von
a) Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und
b) Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar, verfügt,
4. ein Brennstoffzellenfahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus den Brennstoffzellen und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen,
5. Energiewandler: die Bauteile des Kraftfahrzeugantriebes, die dauerhaft oder zeitweise Energie von einer Form in eine andere umwandeln, welche zur Fortbewegung des Kraftfahrzeuges genutzt werden,
6. Energiespeicher: die Bauteile des Kraftfahrzeugantriebes, die die jeweiligen Formen von Energie speichern, welche zur Fortbewegung des Kraftfahrzeuges genutzt werden.
§ 3 Bevorrechtigungen(1) (Anm. gilt wohl für E-Kennzeichen)
Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungenbei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten,
soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nichtbeeinträchtigt werden.
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für einFahrzeug in Anspruch genommen werden,
wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IXder Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr.168/2013
ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40Kilometer beträgt.
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Gegenstand der Förderungen §2 (erfüllt)
Bevorrechtigungen E-Kennzeichen §3 (auch erfüllt)
Liste: (erfüllt)
Somit verstehe ich nicht, weshalb der neue 225xe (FL) nicht weiter gefördert werden kann.
Der Grenzwert 50 g CO2 bezieht sich ja auf Fahrzeuge, gleich welchen Antriebs, die diesen Grenzwert nicht erreichen.
Lieg ich jetzt falsch oder gibt´s geheime oder neuere Quellen die das widerrufen?
Grüße HP
PS:
Da der 225xe nach dem Facelift mit dem neuen Messverfahren über der 50 Gramm Grenze liegt, entfällt laut meinem Händler für diese Modelle die Bafa Förderung in Höhe von 1500 Euro. Diese wird bei Bestellungen bis zum 30.6.18 von BMW in Form eines Rabatts gewährt.
Da ich trotz Bestellung am 7.12.17 letzte Woche eine neue facegeliftete Bestellung durchführen musste, wird die Bafa sicherlich spätestens im März merken, dass sich da was geändert hat.
Ist das die Einschätzung oder fundiertes Wissen?
Die 50g CO2 ist m.E. kein Ausschlussgrund von der Förderung.
Es sei denn, BMW hat Probleme die FL in die Liste zu bekommen.
Technisch hat sich ja eigentlich nix verändert, außer Reichweite durch Software.