wenn dein Neuer im Februar kommt, ist es ja noch ein "altes" Modell mit unter 50g CO2 je km. Damit erfüllt das Auto die Voraussetzungen für die Förderung. Die ist sicher nicht in Gefahr.
Mein Neuer kommt erst in der 11. KW (also Mitte März) und wird vermutlich auch noch ein "Alter" sein. Ich hatte bereits vergangene Woche mit meiner Verkäufer diesbezüglich gesprochen und er hat mir bestätigt, dass es noch die förderfähige Version sein wird. Das nehme ich ihm auch mal so ab. Sollte sich aber bei der Zulassung rausstellen, dass der Grenzwert doch jenseits der 50 g/km Marke liegt. Wird vermutlich die BAFA -trotz Bewilligungsbescheid - den Bonus ablehnen. Und das vermutlich zu recht, weil sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.
Da warte ich aber mal in aller Gelassenheit ab.
Sollte die BAFA tatsächlich ablehnen, weil die Bedingungen zur Förderung tatsächlich nicht erfüllt werden, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. BMW übernimmt die Zahlung (das halte ich für die wahrscheinlichste Lösung)
oder
2. Ich trete vom Vertrag zurück wegen nicht Erfüllens einer zugesagten Eigenschaft.
Nur zur Klarstellung: es handelt sich nicht um einen Widerspruch, der § 3 EMOG wird keineswegs falsch zitiert. Der Bundeswirtschaftsminister hat in seiner Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität nicht darauf verwiesen, dass die im Gesetz genannten Regelungen vollumfänglich gelten, sondern er hat lediglich auf die dort festgeschriebene CO2 Menge als Grenzbetrag für die Förderung angenommen.