Wie ich geschrieben habe, muss man zweimal bei der BAFA vorstellig werden. Einmal nach Kaufabschluss/Abschluss des Vertrages, wenn Du die Rechnung bekommen hast. Wenn alles erfolgreich ist, bekommt man dann den Vorbescheid, dass grundsätzlich gezahlt wird, wenn man die weiteren Unterlagen nach Zulassung/Bezahlung einreicht. Die restlichen Unterlagen reicht man dann nach Zulassung des Autos ein. Dazu ist der Vorbescheid notwendig.
Ein wüsste nicht, dass es auch einstufig gibt, da die Formulare auf das zweistufige Verfahren ausgerichtet sind.
An Deiner Stelle würde ich den Erstantrag stellen. Damit kannst Du dann auch klären, ob der Verkäufer die notwendigen Angaben zum Herstelleranteil gemacht hat und evtl. diesen nerven, sofern nicht. Ohne, dass der Herstelleranteil ausgewiesen ist, bekommst Du keine Förderung.
Noch hast Du es viel einfacher den Verkäufer dazu zu bringen, die notwendigen Vertragsänderungen zu machen, sofern das erforderlich ist. Später, z.B. nach Ende der Widerrufsfrist oder gar nach Fahrzeugübergabe, wird es schwerer.