das Problemchen ist doch relativ leicht lösbar,
frag doch bei deinem Leasinggeber nach und erkläre ihm Du möchtest bestimmte Funktionen im Leasingfahrzeug durch eine Fremdfirma umcodieren lassen.
Bin jetzt schon neugierig was er davon hält.
Da kommt Freude auf.
Warum sollte er so etwas Banales wie eine Codierung eines CAN-Steuergerätes ablehnen? Solange der Ursprungszustand bei Leasingende wieder hergestellt werden kann, sehe ich keinen Grund, warum der Leasinggeber dafür seine Zustimmung Versagen sollte. So ist es auch explizit in den AGB des Leasingvertrages geregelt. Da ist sogar von Umbauten und Umlackierungen die Rede.