Sport Modus, Start-Stopp, kann Mercedes besser?

  • ..du musst nur daran denken, alle Änderungen wieder auf die ursprüngliche Einstellungen zurück zu setzen, bevor du das Fahrzeug zurück gibst.

    Hallo,
    das sehe ich schon etwas kritischer,
    wie ist das denn beim Service oder irgendwelchen technischen Problemen usw.
    Da werden natürlich derartige Eingriffe genauso festgestellt.
    Ich würde davon jedenfalls dringend abraten. Darüber unterhaltet ihr Euch mal doch am besten mit einem Juristen!
    Ab dem Zeitpunkt von Veränderungen und technischen Eingriffen am Fahrzeug ist doch der Hersteller logischerweise aus Garantien und Gewährleistungen raus wenn er das nachweisen kann!
    Gruß
    Peter :0027:

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

  • noch eine kurze Ergänzung,
    ich habe zwar in einem anderen Gewerbezweig mit Vertrags- und Produktrechten zu tun aber in Teilen sehe ich das durchaus übertragbar
    und es erscheint doch mehr als logisch das wenn eine Sache während der Garantie- oder Gewährleistung durch technische Eingriffe durch nicht Befugte verändert wird, egal welcher Art erlischt das Recht...............................usw.
    Also ehrlichgesagt ich würde mir sowas zweimal überlegen und ob es das wirklich Wert ist und lieber einmal zuviel Nachfragen denn ist das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist es ohnehin zu spät.
    :0027:

    BMW Active Tourer 220i Automat
    Werner – Das muß kesseln!!!

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  • Hallo Peter,


    grundsätzlich bin ich bei dir! Allerdings handelt es sich weitestgehend um Einstellungsänderungen von Parametern, die (zumindest in vielen Dingen) keinen Eingriff ins Motormanagement beinhalten. Es werden lediglich vorhandene Möglichkeiten anders priorisiert. Z.B. Öffnen und Schließen der Heckklappe, Spiegel anklagen oder Temperatur der Sitzheizung.
    Alles Änderungen, die man - natürlich gegen Bares - auf Wunsch von seinem Händler auch eingestellt bekommt.


    Ich bin zwar kein Jurist, gehe aber davon aus, dass derartige Änderungen keinen negativen Einfluss auf die Gewährleistung haben, anders als beispielsweise der Einbau einer Trägervorrichtung in den 225 xe. Die ist nämlich nicht vom Hersteller freigegeben. Änderungen dieser Art führen zum Wegfall der Gewährleistung => ist nachzulesen in den (erweiterten) Gewährleistungsbedingungen.

  • Hallo Peter,



    Ich bin zwar kein Jurist, gehe aber davon aus, dass derartige Änderungen keinen negativen Einfluss auf die Gewährleistung haben, anders als beispielsweise der Einbau einer Trägervorrichtung in den 225 xe. Die ist nämlich nicht vom Hersteller freigegeben. Änderungen dieser Art führen zum Wegfall der Gewährleistung => ist nachzulesen in den (erweiterten) Gewährleistungsbedingungen.

    Hallo Ralli,
    genau das ist der Punkt!
    Ich habe nirgendwo in den Unterlagen einen Hinweis finden können,
    dass BMW sich damit einverstanden erklärt,
    Eingriffe in bestimmte Funktionen des Fahrzeugs während der Garantie- bzw. Gewährleistung an Fremdfirmen freizugeben!
    Ich hätte dafür Verständnis wenn dies eindeutig rechtlich geklärt wäre und das ist es natürlich nicht!


    Eine kurze Anfrage, auch bei BMW schafft Klarheit!


    Gruß
    Peter :0027:

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    Werner – Das muß kesseln!!!

  • Ich würde es im Zweifel auch nicht riskieren, Gewährleistungsansprüche zu verlieren, nur weil mir die eine oder andere Grundeinstellung nicht gefällt.
    Über die Inhalte der von mir geposteten APP, kann man ja sehen, was alles möglich ist. Wenn man sich dann für verschiedene Punkte entschieden hat, ist es sicher besser, den Freundlichen mit der Änderung zu beauftragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Das wird auch nicht die Welt kosten, denke ich.

  • Den Freundlichen möchte ich sehen, der dir zb Start/Stopp raus programmiert.
    Das man für das Programmieren (gerade in der Gewährleistung) immer selber verantwortlich ist und im Fall der Fälle auch selbst die Konsequenzen zu tragen hat, wurde hier im Forum auch schon mehrfach Diskutiert. Bitte nicht
    schon wieder... :rolleyes:
    Darüber sollte man sich im klaren sein, BEVOR man den OBD Dongle in die Buchse steckt.

  • Ich gehe insgesamt mal davon aus, dass es sich bei den meisten Möglichkeiten zum Umprogrammieren im Wesentlichen um Dinge handelt, die der individuellen Bequemlichkeit dienen. Der weitaus größte Teil aller Fahrer eines bestimmten Autos ist sicherlich in Summe mit der Ausstattung und den einzelnen Features zufrieden, sonst hätte man das Auto nicht gekauft.
    Wenn mir Start/Stopp beispielsweise nicht gefällt, kann ich das immerhin manuell ausschalten, ohne Eingriff in irgendwelche Software.


    Wie ich oben schon geschrieben habe: Im Zweifel die Finger weg, wenn ich nicht später im Schadenfall mit einem langen Gesicht dastehen will

  • Ich deaktiviere Start /Stop per Software weil für mich viel bequeme ist als Taste jedesmal zu betätigen.
    Wenn irgendwann wegen Garantie Fall, zu BMW muss, dann versetze es in Original Zustand. So das kein einzigste BMW Techniker erkennt.

  • Wenn irgendwann wegen Garantie Fall, zu BMW muss, dann versetze es in Original Zustand. So das kein einzigste BMW Techniker erkennt.

    Nun ist natürlich hierbei die Frage, ob sich das nicht doch nachvollziehen lässt, denn es ist und bleibt ein Rechner, der "umprogrammiert" wir und das hinterlässt Spuren. Jeder eingriff in das Management des Rechners, sei auch nur, das z. B. die Start-Stopautomatik deaktiviert wird, wird irgendwo hinterlegt. So wie man es bei jedem "normalen" Rechner nachvollziehen kann, was gemacht worden ist, so kann an es auch im Fahrzeugrechner nachvollziehen. Ergo ist es immer eine Gratwanderung.

    Gruß RR


    Wenn ein unordentlicher Schreibtisch einen unordentlichen Geist repräsentiert, was sagt dann ein leerer Schreibtisch über den Menschen, der ihn benutzt aus?


    Albert Einstein ^^