man wird für (fast) null keinen neuen bekommen, auch wernn der alte noch recht frisch war. auf jeden fall wird pro gefahrenen kilometer ein abzug fällig und zwar in höhe von 8cent/km alternativ ein abzug von 1 prozent/1000 km
neu ist das auto nur bis 1000 km. die gerichte urteilen allerdings sehr unterschiedlich:
Neuwertigkeit bejaht bei:
• 972 km, 1 Monat, 10 Tage (KG VerkMitt. 94, 93)
• 943 km, 3 Monate (OLG Karlsruhe NJW-RR 86, 254)
• 1.894 km, 1 Monat, 10 Tage (KG VerkMitt. 90, 92)
• 2.468 km, ca. 2 Monate (OLG München DAR 83, 79)
• 1.522 km, ca. 7 Wochen (LG Fulda DAR 2000, 122).
Neuwertigkeit von Pkw/Kombis wurde verneint bei:
• 813 km, ca. 8 Wochen (OLG Nürnberg NZV 94, 430)
• 850 km, 2 Monate, 10 Tage (OLG Hamm DAR 94, 400)
• 1.157 km, 8 Wochen (OLG Hamm zfs 88, 39)
• 1.282 km, 2 Monate (KG NZV 91, 389)
• 1.400 km, 5 Wochen – mit Jahreswechsel – (OLG Hamm OLG-Report 94, 183)
• 1.748 km, 4 Wochen (OLG Bamberg NJW 72, 828)
(weitere Beispiele bei Berr, DAR 90, 313 ff.)
faustformel für "neu": 1 monat oder 1000 km. abweichungen sind ermessenssache des richters da bist du "in gottes hand".
das und mehr findest du auf
https://www.iww.de/va/archiv/u…auf-neuwagen-basis-f43459
die urteile sind wie gesagt widersprüchlich,
du kannst glück haben 2.468 km, ca. 2 Monate (OLG München DAR 83, 79) neu
oder pech 1.748 km, 4 Wochen (OLG Bamberg NJW 72, 828) nicht neu
die versicherung wird in so einem fall immer druck ausüben. habe ich bei einem unfallfluchtschaden im oktober erlebt. die regulierung von mickrigen 1400 euro dauerte 12 wochen und ich habe einen anwalt einschalten müssen. mach dich auf zermürbenden briefwechsel gefasst. auch mit anwalt ist das nervig. da werden mit sicherheit gutachten von dir verlangt oder von der versicherung zu deinen ungunsten vorgelegt. und solange das dauert kannst du kaum was ohne finanzielles risiko planen. was günstiger gewesen wäre weiss man immer erst hinterher.
wenn man einen etwa gleichwertigen gebrauchten nimmt, ggf mit wertausgleich, wird die versicherung meiner ansicht nach schneller regulieren, weil dann zb der mehrere wochen lang benötigte ersatzwagen rausfällt. das kann dein vorteil sein.
nachtrag: bei der ermittlung der schadenshöhe wird die gegnerische versicherung mit sicherheit den KVA einer an die versicherung gebundenen werkstatt vorlegen, der immer deutlich unter dem der eigenen (BMW)werkstatt liegt. dann muss man sich streiten welcher denn nun gilt. auch das kann dauern. bei mir (s.o.)waren das immerhin gut 150 euro. ich hab nachgegeben, weil das auto schon über 10 jahre alt war und eh verkauft wird.