Ich bin zwar noch immer auf den 205er AWR unterwegs, könnte aber diese Räder günstig bekommen, daher die Überlegung!
Wenn ich die Unterlagen zur Hand hätte … .
lg
Ich bin zwar noch immer auf den 205er AWR unterwegs, könnte aber diese Räder günstig bekommen, daher die Überlegung!
Wenn ich die Unterlagen zur Hand hätte … .
lg
Ich hab grad bei mir im COG nachgeschaut, allerdings F46 216d Schaltgetriebe. Da sind sie erlaubt mit 92H
Vielen Dank Brunobaer
Ob SG oder AG sollte kein Unterschied sein!!
Und da der 46er größer ist … .
Jetzt muss ich nur noch meine verlegte BMWmappe wiederfinden
Bitte gerne
Hallo
… Wenn ich die Unterlagen zur Hand hätte … .
Hatte vorhin meine Aktenmappe mit sämtlichen BMW Unterlagen explizit durchgeschaut und dabei festgestellt, daß diese CoC Papiere bei meinem Gebrauchtwagenkauf nicht enthalten waren!
Sind ja aber zum Glück nicht zwingend erforderlich:
Also ich verstehe das so, daß die COG den Typenschein bzw die Einzelgenehmigung ersetzen. Also praktisch der Fahrzeugbrief sind. Bin allerdings aus Österreich. Solltest du also beim Kauf bekommen haben.
Mußtest das Fahrzeug ja mit was Anmelden.
Serwas bruno
Den Fahrzeugbrief(zulassungsbescheinigung teil2) habe ich natürlich!
Bei CoC/EGtypengenehmigung(oder s.ä.) handelt es sich um ein Dokument welches im Ausland von Vorteil ist, aber nicht zwingend erforderlich …
So habe ich das herausgelesen.
LG
Edit:
Da ich zu lange überlegt hatte, sind die oben erwähnten Räder bereits weg!