Winterreifen - Welche Abmessungen sind erlaubt?

  • Hallo zusammen,


    da ich bei meiner Suche hier im Forum nicht fündig geworden bin, eröffne ich mal ein neues Thema.


    Ich hab einen Grand Tourer (BJ10-2028) und brauche nun neue Winterreifen (ich habe 17" Felgen sowohl auf Sommer- als auch Winterreifen).

    Nur welche Größe DARF ich fahren?

    Im KFZ-Schein steht unter 15.1/15.2: 205/55 R17 95W.

    Selbiges steht in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung unter 35.1/35.2.

    Doch unter den Anmerkungen steht auch, daß ich als M&S-Kombination auch 205/55 R17 95H bzw. 95W fahren darf.

    H ist der Speed-Index bis 210km/h, W ist bis 270km/h (!).


    Was ist denn jetzt, wenn ich Reifen mit der Größe 205/55 R17 95V montiere (V= bis 240km/h)?

    Ist das legal?

    Bzw. kann sich deswegen eine Versicherung im Falle eines Unfalls damit rausreden?


    Danke und viele Grüße!

    Gran Tourer 218d xDrive, Handschalter, Bj 10/2018

  • Hallo.

    Beim Händler gibt es eine Liste über erlaubte Räder.

    Ich habe meine Räder seinerzeit bei BMW im Internet geschossen.

    Ich habe jetzt ein Papperl mit 210 km/h an der Scheibe kleben.

    240 km/h finde ich schon utopisch.

  • Danke, Phileas218 !


    Mir geht es ja am Ende nur um den Geschwindigkeitsindex und um das was in dieser "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" steht.


    Im Web habe ich gefunden, dass man immer Reifen mit höheren Geschwindigkeitsindexen montieren darf (niedrigere sind nicht pauschal erlaubt).

    Und nachdem in oben genannter Bescheinigung ein "H" steht, gehe ich davon aus daß ein "V" auch gefahren werden darf, auch wenn er nicht explizit aufgelistet ist.


    Aber ich würde das gerne bestätigt wissen, bevor ich bestellen gehe.

    Gran Tourer 218d xDrive, Handschalter, Bj 10/2018

  • Servus :0027:


    Da Deiner eine Werksangabe von 205km/h hat, reichen doch generell H Reifen !


    Bezüglich Winter schließe ich mich meinen Vorrednern an :thumbsup:


    LG

  • Danke, @bimmernoob , und genau hier liegt des Pudels Kern.

    Der H-Reifen (meines Wunsch-Herstellers) ist um knapp 20 Eier teurer als der V-Reifen (bei 4 Stück durchaus berücksichtigbar).

    Da aber der V-Reifen nicht explizit in der EU-Bescheinigung erwähnt ist, habe ich halt gewisse Bedenken, ob das dann auch alles legal/versicherbar/rechtens ist.

    Gran Tourer 218d xDrive, Handschalter, Bj 10/2018

  • Diese Umstände hatte ich im Laufe der Jahre schon öfters(unterschiedliche PKW)!

    Z.B. Astra 180km/h mit W Bereifung, Polo 154 km/h mit H Reifen etc. …


    Einen höheren Geschwindigkeits- sowie Belastungsindex darf man (in D) grundsätzlich montieren!!


    lg

    Einmal editiert, zuletzt von bimmernoob ()

  • Du darfst bei Winterreifen immer den Geschwindigkeitsindex niedriger fahren, jedoch muss ein Hinweisaufkleber auf die Entsprechende Höchstgeschwindigkeit der Reifen vorhanden sein (Windschutzscheibe oben links Ecke als Beispiel).


    Was auch zu beachten ist, das der Traglastindex immer der gleiche ist oder gerne auch höher gewählt.


    Weil wenn du Vmax der Reifen ausfährst werden diese aufgrund der Erwärmung weicher und somit schwindet die Tragfähigkeit.

    Das der Reifen dann noch "Stabil" genug ist und der Last (Gewicht) Standhält.


    Heißt jetzt nicht das Reifen direkt kaputt geht aber er verschleißt mehr, was dann kaputt gehen zur Folge hat.

    Ist er kalt, gib ihm Sechs einhalb. Stand er über Nacht? GIB IHM ACHT!! :D

  • Guten Abend allerseits :0027:


    Weiß zufällig Jemand, ob die Bmw Felge 474 (7x16 et47)

    mit 195/65R16 auf‘m F45 LCI genutzt werden darf?


    LG