Sorry - für gewisse Missverständnisse...
Habe anderswo ja schon lernen müssen, dass ich nicht richtig erklären kann.
Ich hatte eigentlich immer geschrieben, dass die ortsansässige BMW Niederlassung sich weigert mit einem
"nicht original ausgestatteten Fahrzeug" eine Probefahrt (um den Fehler zu suchen/zu erfahren) durchzuführen.
Ohne Probefahrt = keine Fehleranalyse = keine Fehlerbehebung.
Den Schriftwechsel diesbezüglich zwischen der NL und der Konzernzentrale habe ich vorliegen.
Das Fahrzeug mußte von mir in den Originalzustand (hier Auslieferungszustand) zurückversetzt werden.
Danach > Probefahrt und Fehlerbehebung - völlig problemlos.
Nochmal: ich habe nicht geschrieben, dass BMW eine Gewährleistung ablehnt.
Diese NL fasst das Auto nur nicht an, wenn es nicht original ausgestattet ist.
Nix anderes.
Andere Werkstätten mögen da durchaus anders verfahren...
Wünsche jedem - wenig Ärger bei etwaigen Reklamationen.
Das ist im Bedarfsfall äußerst ärgerlich wenn so etwas erst dann zur Sprache kommt....
Ich für meinen Teil habe aus teuren Erfahrungen gelernt und handele zukünftig entsprechend.