Hallo zusammen,
ich bin auch noch mit der Zulassung beschäftigt. Da man in Essen aus Corona-Gründen sehr schwer einen persönlichen Termin bekommt, muss ich einen Zulassungsdienst beauftragen. Damit das nicht schief läuft versuche ich gerade alles in die richtigen Bahnen zu lenken und das Auto mit E-Kennzeichen zu bekommen.
In der Anlage findet ihr einmal die Zulassung Teil2, COC-Papiere und eine alte Förderliste.
Mein Wagen hat eine Erstzulassung vom 24.09.2018 mit E-Kennzeichen. Eine solche Zulassung dürfte es, nach allem was hier geschrieben wurde, nicht geben. Die EG-Papiere weisen die Homologation nach NEFZ und WLTP aus entsprechend bei meiner Ausstattung mit 41km bzw. 37km elektrischer Reichweite. Nach dem 1.1.2018 und spätestens nach dem 31.08.2018 sollten nur noch die Werte nach WLTP gemäß EG-Zulassung Punkt 49.5.2 als Kriterium für die Vergabe eines E-Kennzeichens gelten.
Hier wird jetzt die alte Förderliste interessant. Demnach hat sich BMW eine Ausnahmegenehmigung für die produzierten und dann nach dem 31.08.2018 zur Zulassung kommenden Fahrzeuge besorgt. Dadurch sollen weiterhin die NEFZ-Werte gemäß 49.2 für die Zulassung als Kriterium gelten. Siehe Einschränkung 1 und entsprechende Erläuterung am Ende der Seite.
Ich begebe mich jetzt einmal auf die Suche nach der Ausnahmegenehmigung und halte euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße aus dem Ruhrpott
Arnd