E-Kennzeichen bei 225XE aus 2018 - gebrauchter Hybrid - Stichtag? Reichweite?

  • Das ganze wundert mich ein wenig...

    WLTP gilt doch eigentlich erst ab dem 1.09.2018.

    Wobei der 225xe ab März 2018 WLTP geprüft wurde.

    Jetzt stellt sich die Frage wie es mit der KFZ Steuer ausschaut, zahlen die Leidensgenossen ohne E-Kennzeichen mit einer Erstzulassung zwischen dem 1. März und dem 1. September 2018 die CO2 Emmission nach NEFZ oder nach WLTP?

    Hier ein Artikel zur NEFZ auf WLTP Umstellung:

    https://www.electrive.net/2018…-foerderung-deutlich-ein/


    Würde die KFZ Steuer für Erstzulassungen bis zum 1.09.2018 nach NEFZ berechnet werden, sollte den Haltern doch auch ein E Kennzeichen zustehen???

  • Hab grad nochmal nachgeschaut, meiner ist 09/2018...:S


    Das war damals die Antwort meiner Zulassungsstelle ( Dachau) auf die Frage ob ich ein E-Kennzeichen bekomme, hatte denen vorab die CoC Papiere geschickt.. :


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein extern aufladbares Hybridfahrzeug. Damit dieses ein E-Kennzeichen bekommt, ist die Vorgabe, dass es eine Mindestreichweite von 40 km (seit 01.01.2018) innerorts hat.


    Das Fahrzeug hat allerdings nur eine Reichweite von 38 km. Diesen Wert finden Sie unter 49.5.2.


    Alternativ bekäme es ein E-Kennzeichen, wenn der CO2 Ausstoß unter bzw. bei maximal 50 g/km liegen würde. Dies ist allerdings ebenfalls nicht gegeben.


    Daher hat das Fahrzeug keine Berechtigung auf ein E-Kennzeichen.



    Mit freundlichen Grüßen



    Meine BMW History: E30 318i, 320i, E36 316i Compact, E46 316ti, 325Ci Cabrio, E34 525i, E39 523i, F45 220i, 2x 225xe, F48 X1 xDrive25i, E65 735i und es werden bestimmt noch mehr... :thumbsup:

  • Hallo,

    Servus,


    EZ 08/2018, kein E-Kennzeichen erhalten, elektrische Reichweite lt. COC 38 km, es konnte wohl mal ne zeitlang ne Ausnahmegenehmigung beim KBA beantragt werden allerdings ist die Frist für meinen in 08/2020 abgelaufen. Mich störts nicht wirklich, ich lade zuhause und unser Wunschkennzeichen was wir seit ca 10 Jahren von Auto zu Auto mitnehmen wäre mit E-Kennzeichen nicht möglich gewesen. Habe mich im Vorfeld informiert und gewusst das ich keines bekomme...


    Bin aber vom XE absolut begeistert...auch wenn wir nicht wirklich viel fahren, aber gerade für Kurzstrecken ist das Auto in meinen Augen top!

    vielen Dank für deine Antwort und Erfahrung.

    Vielen Dank für deine Antwort und Recherche! Bzgl. KFZ-Steuer warte ich noch auf den Bescheid von der Zulassung ohne E-Kennzeichen. Da hatte ich heute auch den Einfall, dass da ja was drauf stehen muss wonach die Steuer berechnet wird (NEFZ oder WLTP). Hätte da noch mal einen Hebel, wenn NEFZ drauf stehen würde...

    Der Artikel ist sehr interessant. Die Liste der förderbaren Fahrzeuge ( http://www.bafa.de/SharedDocs/…blob=publicationFile&v=43 ) sagt folgendes: "Alle mit einer Einschränkung gelisteten Plug-In Hybride sind förderfähig, wenn die Erstzulassung bis zum 31.08.2018 stattgefunden hat". Somit bin ich auch eher der Auffassung, dass mein 225xe ein E-Kennzeichen bekommen sollte...


    Viele Grüße,


    Markus

  • Das klingt so, als hätten die seit 1.1.2018 die WLPT Werte zu Rate gezogen und nicht die NEFZ... komisch...

    Wer lesen kann, ist im Vorteil :rolleyes:


    09/2018 - das würde die Antwort der Zulassungsstelle erklären und auch die Notwendigkeit zur Ausnahmeanfrage beim KBA.

  • Also, kurzes Fazit:


    wurde auf E umgekennzeichnet, komplett kostenlos bis auf die neuen Schulder :) Die Zulassungsstelle hat sich entschuldigt, dass der Sachbearbeiter stur nach WLTP zugelassen hat da ja die Prüfung nach WLTP parallel zu NEFZ vorhanden war.


    mir wurde auch noch mal im Gespräch bestätigt, dass bis zum Stichtag EZ 31.8.2018 beide möglichkeiten bestehen.

    Wenn die Zulassungsstelle nun stur ist kann Sie das E verwehren, da eben auch die genehmigung nach WLTP schon vorliegt. Das ist Ermessensspielraum des Sachbereichsleiters, wenn man nett ist und das erklärt sollte es meistens klappen :)

  • Hier ein Link zu den Vorgaben einer Zulassungsstelle bezüglich E-Kennzeichen:

    https://www.google.com/url?sa=…Vaw0Ah7KzzkRe_49DyPsze5RI


    Mich stört das Wort "Ermessensspielraum"

    Entweder gibt es klare Vorgaben oder es wäre willkürlich!!!

    Im Zweifel für den Angeklagten, also würde ich persönlich bezüglich des davon ausgehen das bei der Ersrzulassung bis zum 01. September 2018 noch die NEFZ Werte zur Anwendung kommen??!!

    Es wäre interessant welcher CO2 Wert im Fahrzeugschein der Fahrzeuge von 01.03,2018 bis 31.08.2018 steht (der NEFZ oder WLTP Wert).

  • Hallo,


    heute erfolglos bei der Zulassungsstelle abgeblitzt. Begründung genau so, wie in der Mail von der Zulassungsstelle von Andi

    In München gehen sie stur ab 1.1.2018 nach dem Werten in 49.5.2. Bei mir steht da 37km drin. So wie in Dachau…

    Chaos, was steht bei dir im Coc unter 49.5.2? Mehr oder weniger als 40km?

    Oder wurde bei dir der Wert aus 49.2 genommen?


    Dachte, dass 49.2 die NEFZ Werte sind und die in 49.5.2 die WLTP… hab ich da was falsch verstanden?


    Bei mir wundern sie sich immer noch, warum meiner überhaupt mal ein E Kennzeichen hatte…

    Viele Grüße,


    Markus

  • Black

    Das ist natürlich sehr ärgerlich!

    Für mich klingt es jetzt noch etwas mehr nach willkür, weil der 1. März mit der Abnahme des 225xe LCi nach WLTP noch ein Grund sein könnte.

    Vielleicht bringt es etwas wenn man nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift fragt?

    Ab dem 1.01.2018 gelten so weit ich es lesen konnte die 40 Km (Davor wohl 30Km), aber in Verbindung mit der entsprechenden Abnahme nach NEFZ oder WLTP.

    Fahrzeuge die schon ein E Kennzeichen erhalten hatten nun so zu behandeln ist mehr als merkwürdig und grausam.

  • Die Vorgesetzte hatte mir zur Vorlage die Vorschrift des Ministeriums vorgelegt. Dort stand nach Überfliegen nix vom 1.9.2018 und auch nichts von NEFZ und WLPT drauf. Lediglich, dass ab 1.1.2018 die 40km gelten und unter 49.5.2 (innerorts) die Werte zu nehmen sind…


    Mir sind noch zwei Ansätze gekommen, welche ich ab Montag nachverfolgen werte:

    A) bei der Erstzulassungsstelle nachhaken, nach welchen Kriterien die damals bei dem Auto das E Kennzeichen vergeben haben

    B) Eventuell besteht ja eine Ausnahmeregelung, welche der Vorbesitzer vom KBA erhalten hatte…


    Ich frage mich halt immer noch, wofür die 41km unter 49.2 stehen…


    Vielen Dank!

    Viele Grüße,


    Markus

  • Hi Markus,


    in meiner EG-Erklärung steht:


    49.2: 41km, dazu bei 49.1 57g/km


    bei


    49.5.2 EAER 37km, EAER city 39km mit 49.4: 69g/km


    hier wurde für die Zulassung 49.2 genommen da EZ nach 1.1.18 mit den benötigten 40km dort zutrifft, da eben der Ermessensspielraum je nach Landkreis ist ob die WLTP genutzt wird sobald angegeben, oder eben erst zum 1.9.2018