Hallo zusammen,
ich habe hier im Forum schon einiges gelesen, bin aber noch nicht so ganz durchgestiegen wegen den ganzen Daten.
Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen, am liebsten mit fundierten Dokumenten von Ämtern oder ähnlichem?
Also, mein Auto: 225XE mit EZ 28.06.2018, ein Vorbesitzer -> kein E-Kennzeichen weil er es nicht wollte (laut dem damaligen Verkäufer der ihn jetzt als Leasing Rückläufer an uns verkauft hat)
Wenn ich es richtig verstanden habe sollte er aber E-Kennzeichen berechtigt sein da vor 1.9.18 die EZ war?
Für Neuwagen galt:
Vor 1.9.18 konnte man noch nach NEFZ zulassen, da steht laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung 41km elektrische Reichweite. -> E-Kennzeichen möglich
Nach 1.9.18 hätte man ihn nur nach WLTP zulassen können mit den angegebenen 37km -> kein E-Kennzeichen
Mir hat auch jemand erzählt, dass vom 1.1.18-31.8.18 diese Entscheidung vom Amt abhängig war und die machen konnten was die wollen?
Stimmt das alles soweit? Ist das mit der Amts-Willkür wirklich so gewesen?
so nun Teil 2 der Frage:
Was gilt für Gebrauchte?
Gilt da auch die NEFZ weil EZ vor 1.9.18?
Gilt WLTP weil das Zulassungsdatum quasi jetzt zählt also in 2021?
Ich bin etwas verwirrt und bräuchte fürs Landratsamt Gesetze aus denen hervorgeht, dass mein Auto E-Kennzeichen berechtigt ist.
Die Zulassungsstelle hat mir kein E-Kennzeichen erteilen wollen.
Liebe Grüße und Danke schon mal für Eure Hilfe.
Olli