Hallo,
eine größere Eigentümergemeinschaft in München untersagt das Parken von Elektro- und Hybridfahrzeugen
in der zur Eigentümergemeinschaft gehörenden Tiefgarage.
- Begründung Löschung der Batterie bei Brandfall lt. Feuerwehr in TG nicht möglich
- kein Abnehmer des gesammelten Löschwassers da es als Sondermüll betrachtet wird und der nächste Abnehmer ca. 200kmn entfernt ist
Kühl- und Löschwasserverbrauch ca. 2.000l.
- aufstellen des Löschcontainers vor Ort nicht möglich
Da ist man erstmal schockiert wenn man sich mit dem Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs intensiv beschäftigt.
Das kann doch alles irgendwie nicht zukunftsweisend sein!
Also als Besitzer einer der o.g. Fahrzeugart empfiehlt es sich wohl am besten als Laternenparker oder in einer eigenen ebenerdigen Einzelgarage.
Grüße
Peter