220d AT mit 18 oder 19 Zoll Felgen mit ET45

  • Ich hab auf meinem 218d im Sommer folgende Felgen und Reifen:


    Felge:
    Dotz Misano Grey 8x18 5x112 (wenn ichs richtig im Kopf habe mit: ET45)


    Reifen aktuell:

    Debica Presto UHP 2 mit 225/45 R18 (wurde mir von meinem befreundeten Reifenhändler schon damals beim Octavia mal vorgschlagen - kannte den Hersteller davor auch nicht, gehört wohl zu GoodYear - bin echt begeistert davon)


    Bei mir steht, ausgehend von der Oberseite des Radkastens nix über und meine Bedingung beim Kauf war, dass es eintragungsfrei und ohne bauliche Änderungen passen muss.

    BMW 218d Active Tourer SportLine (8-Gang-Sportautomatik), F45 - 10/14
    Steyr T80 - 04/60

  • Naja, ich kenne mich da nicht so sehr aus, aber ich habe mal in das Gutachten der Felge geschaut. Für mich sticht da die 11A ganz schön in die Augen.

    Mag ja sein, dass ich es falsch lese, aber mir ist ist so bekannt, dass keine Eintragung der Felgen erfolgen muss, wenn die gleichen Werte ET, Breite und Größe der Felgen verwendet werden, die in der COC stehen.

  • Ich kenne mich bei dieser Thematik auch nicht wirklich aus und kann mich da auch nur auf den Reifenhändler (der in dem Falle ja der Profi ist) verlassen.

    Hab diese Kombination jetzt seit 2019 drauf (also aktuell jetzt die 3. Saison) und war damit auch schon 2x beim Pickerl (in D glaub ich nennt sich das HU?), da wurde auch nichts beanstandet. Also ich vertrau hier mal dem Reifenhändler und den Prüfstellen.


    EDIT: Kann es sein, dass hier vl auch ein gewisser Unterschied zw. D und AT ist? Hatte das bei den Brembobremsen beim Octavia. Für D musste ich diese Typengenehmigung ausdrucken und im Fahrzeug mitführen, bei uns in AT brauchte ich das nicht)

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  • Mag sein, das es in Österreich anders ist. Ich habe ja auch nur das Gutachten für Deutschland.


    Auch ich bin auch schon mit verschiedenen Fahrzeugen und auch verschiedenstensten Felgen aus dem Zubehör zur HU gewesen. Ich hatte immer den Eindruck, dass es keinen Prüfer interessiert, was für Felgen ich drauf habe, Hauptsache das Profil ist in Ordnung. Nur wenn dich die Polente heraus zieht oder es gibt einen Unfall, wo ein Gutachter involviert ist, dann könnte die Sache etwas unschön ausgehen.......

  • Ja wie gsagt, ist jetzt auch rein spekulativ bez. Unterschiede zwischen D und AT...


    Ich kenn nur das, dass die Reifen/Felgen nicht aus dem Radkasten rausragen dürfen und die Sache mit den Dimensionen (also zB 245er mit 20 Zoll darf man nicht so ohne weiteres raufschrauben ^^).


    Wenn ich mal dran denk, vl frag ich meinen Händler mal (durch Umzug ist der jetzt 300km entfernt).

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  • Bitte ebenfalls nicht böse sein: Aber mit deinen Anmerkungen fange ich manchmal nicht wirklich was an... (ob es nun sarkastisch gemeint ist oder nicht^^)

    Ich sage nur, was mein Wissensstand ist und dass ich hier genauso wenig ein Profi bin und weils mich jetzt doch interessiert, ich mal nachfragen werde. Und dass man den Reifenhändler im ersten Schritt fragt, wenn es um Reifen und Felgen geht, ist ja naheliegend...

    BMW 218d Active Tourer SportLine (8-Gang-Sportautomatik), F45 - 10/14
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  • Ich will zu dem Thema keine Spaßbremse sein, aber aus aktuellen Anlass eines Kollegen haben wir uns mit der Sachlage ein wenig intensiver beschäftigt.
    Grundsätzlich sind in Österreich alle Felgen, die nicht vom Hersteller freigegeben sind, eintragungspflichtig. Auch wenn die Dimension im Genemigungsdokument angeführt ist. Da gehts dann nicht nur um die Dimension und die ET sondern auch um Festigkeit, Radlast, Radanschluss, usw....
    Ja ich weiß das fast keiner Aftermarket-Felgen, die der Dimension des Genemigungsdokuments entsprechen, eintragen lässt - der Umstand hat dem Kollegen aber einen 3-stelligen Eurobetrag zzgl. der nachträgliche Eintragung (€ 26,-) und jede Menge Zeit gekostet.

    Kontrolliert wird bei Schwerpunktkontrollen das Logo auf der Innenseite der Felge.

    https://www.tuv.at/loesungen/i…ifen-pkw-und-leichte-lkw/

    Aktueller Fuhrpark:
    BMW i4 M50 (G26), BMW i8 Roadster (I15), MV Agusta F4, MV Agusta TR

    "Qualität besteht, wenn der Preis längst vergessen ist." (Zitat: Sir Henry Royce)

  • Bitte ebenfalls nicht böse sein: Aber mit deinen Anmerkungen fange ich manchmal nicht wirklich was an... (ob es nun sarkastisch gemeint ist oder nicht^^)

    Ich sage nur, was mein Wissensstand ist und dass ich hier genauso wenig ein Profi bin und weils mich jetzt doch interessiert, ich mal nachfragen werde. Und dass man den Reifenhändler im ersten Schritt fragt, wenn es um Reifen und Felgen geht, ist ja naheliegend...

    So wie ich es jetzt von Fred2 lese, ist auch in Österreich der Halter für das Fahrzeug verantwortlich. Und ich meinte mit meiner Anmerkung lediglich, das es nichts bringt, Menschen mit einem gefährliches Halbwissen zu fragen (Heizung > Bäcker).

    Klar ist das naheliegend im ersten Schritt den Reifenhändler oder den Autohändler zu fragen. Für mich sagt der Name Händler schon was aus.....es ist jemand der mit einer Ware handelt....hier Reifen oder Autos. Aber diese müssen ja nicht zwangsläufig auch Ahnung von der ganzen Sache (Eintragung der Felgen) haben, die sie verkaufen. Man sollte aber davon ausgehen können, wenn du jemanden fragst, der ein Pikerl aufs Kennzeichen kleben darf, schon Ahnung von einer Eintragung hat.

    Um noch mal auf meinen ersten Satz zurück zu kommen......dementsprechend wird auch nicht der Händler oder der Reifenhändler das Bußgeld übernehmen (was aber nur fällig ist, wenn es jemanden auffällt). Ich hoffe mal, das ich jetzt ohne Untertitel oder Sarkasmus geschrieben habe....