Haltbarkeitsdatum auf Gasdruckfeder der Frontklappe

  • Geht das in Ordnung?

    Zum Zeitpunkt der Prüfung (HU) darf das Ablaufdatum nicht erreicht oder überschritten sein.

    Also in Ordnung ...


    Gruß


    Mike

    "Schließe ich mal meine Augen, seh' ich 12 Affen mit bunten Hauben;

    Seh' Kinder, die die Welt regieren, Clowns, die mit Munition jonglieren ..." (Torsten "Nord" Scharf)

  • Zum Zeitpunkt der Prüfung (HU) darf das Ablaufdatum nicht erreicht oder überschritten sein.

    Wobei seitens BMW beim "Bremsflüssigkeitsservice" die Dinger ausgetauscht werden, wenn das "Verfallsdatum" vor dem Termin für den nächsten "Bremsflüssigkeitsservice" liegt.

  • Yep. Weiss ich. Die Frage zielte aber wohl darauf ab, die HU ohne vorherigen BMW-Service zu absolvieren.


    Gruß


    Mike

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    Seh' Kinder, die die Welt regieren, Clowns, die mit Munition jonglieren ..." (Torsten "Nord" Scharf)

  • Hallo Allerseits,

    Vor kurzem beim Kauf des 2016er F45 hatte ich auch meinen ersten Kontakt mit dem unglaublich tollen System.

    Hatte die Papiere zur Zulassung und beim Blick auf die Tüv Bescheinigung sah ich das der Wagen bei der ersten Prüfung deswegen die Plakette nicht bekam.

    Glücklicherweise wurde das direkt vom freundlichen in Ordnung gebracht.

    In fünf Jahren werde ich das dann vergessen und werde freundlich erinnert die Dämpfer zu wechseln.....vermute ich mal. :)

  • Hab jetzt nicht alle 13 Seiten hier gelesen, aber ich selber war bei der HU bei Dekra und hatte schon Austausch Dämpfer von Stabilo im Fahrzeug mit 10/25 Datum aufgedruckt. Es wurde kontrolliert und die Aussage kam daß das Datum zum Zeitpunkt der HU nicht überschritten werden darf. D.h. wenn in 2 Jahren in 08/2025 zur HU gehe, sind die Dämpfer immer noch iO um die Plakette zu bekommen.

  • Damit sind es bereits zwei verschiedene Prüfdienste, die abgelaufene Gasdruckfedern zum derzeitigen Stand der Dinge als EM einstufen ...


    Gruß


    Mike

    "Schließe ich mal meine Augen, seh' ich 12 Affen mit bunten Hauben;

    Seh' Kinder, die die Welt regieren, Clowns, die mit Munition jonglieren ..." (Torsten "Nord" Scharf)

  • Habe ich verstanden.

    Aber es wurde kontrolliert und eine Aussage dazu getroffen " ... daß das Datum zum Zeitpunkt der HU nicht überschritten werden darf ... ".


    Das ist für mich Bestätigung genug.



    Gruß


    Mike

    "Schließe ich mal meine Augen, seh' ich 12 Affen mit bunten Hauben;

    Seh' Kinder, die die Welt regieren, Clowns, die mit Munition jonglieren ..." (Torsten "Nord" Scharf)

  • Habe ich verstanden.

    Aber es wurde kontrolliert und eine Aussage dazu getroffen " ... daß das Datum zum Zeitpunkt der HU nicht überschritten werden darf ... ".

    Was daran ergibt: Abgelaufen ist in Ordnung?

    Richtig: Gar nichts. Die Dämpfer sind bei der HU mit gültigem Ablaufdatum. NUR das stellen die Prüfer fest. Die können ja auch nicht vorhersehen, ob die Bremsbeläge die nächsten beiden jahre sicher überleben, oder ob ein anderes relevates Bauteil aus der Aufhängung vielleicht in 15 Monaten nicht mehr gut ist.

    Das Vorgehen beschreibt vermutlich ausschließlich die Rechtslage: Datum auf dem Dämpfer in der Zukunft: Kein Mangel.


    Wilm

  • Hallo 🙂

    Was daran ergibt: Abgelaufen ist in Ordnung?
    ...

    Wie kommst Du zu dieser Schlußfolgerung(nach dem Beitrag von run-mike)?


    Das hat meines Erachtens nach keiner damit behauptet!

    (Höchstens ich hätte erwas überlesen)

    Einmal editiert, zuletzt von bimmernoob ()