Haltbarkeitsdatum auf Gasdruckfeder der Frontklappe

  • Hallo,
    diesen Punkt möchte ich denn doch zum Thema Gasdruckdämpfer hier nachreichen.


    https://www.newtis.info/tisv2/…0-00-maintenance/EIWWUfHy



    Hier noch der besondere Hinweis Zitat aus dem Newtis:
    Mit der Einführung der technisch weiterentwickelten Generation des Fußgängerschutzes ab 03/2011 werden im Fahrzeug sicherheitsrelevante Komponenten verbaut.
    Um die Sicherheitsanforderungen dauerhaft zulässig zu gewährleisten, müssen bestimmte Komponenten regelmäßig erneuert werden. Im Rahmen des Wartungsaufenthalts erfolgt die regelmäßige Kontrolle bzw. der Ersatz dieser Komponenten.
    Bei Fahrzeugen vor dem jeweils angegebenen Baustand ist keine Kontrolle bzw. ein Ersatz der Gasdruckfedern notwendig.



    :0027:

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    Werner – Das muß kesseln!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von El Cid ()

  • Zu diesem Thema kann ich auch einen Erfahrungswert beitragen:


    Vor exakt zwei Jahren bin ich mit dem Cabrio (E88) bei der HU durchgefallen.
    Grund: Fahrzeug hat Sonderausstattung "aktiver Fußgängerschutz", damit Motorhaubendämpfer mit MHD.
    Produktionsdatum der Dämpfer: 04/13. HU 29.04.18. Noch am Tag zu vor war das Fahrzeug beim Service in der BMW-Werkstatt. Auf Nachfrage, warum die abgelaufenen Dämpfer beim Service nicht beanstandet wurden, erhielt ich folgende Antwort:
    "Dieser Service-Punkt wird für den Mechaniker erst beim Wechsel der Filter ersichtlich. Und da SIE alle Filter selber tauschen wollen, kam das gar nicht ans Licht".
    Ja, ne, is klar. Für wie bescheuert haltet ihr mich eigentlich? Unvermögen und Blödheit auf den fachlich versierten Kunden abwälzen.


    Nicht gerade in Feierlaune rief ich dann (bei dem selben Händler) am Ersatzteile-Schalter an. 95 Euro pro Stück sollten die kosten. Auf die Frage, welches MHD die dann haben, musste er erst mal zugeben, dass er das zum ersten Mal hört. Sehen kann er da im Programm auch nichts; die muss er sowieso erst im Zentrallager bestellen.
    Und kann er mir denn garantieren, dass die Neuen dann auch tatsächlich fünf Jahre Restlaufzeit haben?. Antwort:" Sowas hat mich ja noch nie jemand gefragt. ÄÄÄhhhh. Nö."
    Kann es also sein, dass ich dann für irgendwelche überlagerten Teile mit nur noch zwei Jahren Restlaufzeit den vollen Preis bezahle und mir für den nächsten HU-Termin schon im Voraus Ärger einhandle?
    Antwort: " Das GLAUBE ich nicht. BMW sorgt BESTIMMT dafür, dass im Zentrallager immer frische Ware bereitliegt ... "


    Ich kann die bisher in diesem Thread gefallenen Argumente allesamt gut verstehen. Auf der einen Seite ist da die Gesetzeslage, auf der anderen Seite riecht das alles nach schlichter Abzocke.
    Um es mit Faustus zu sagen "Zwei Seelen wohnen ach! in meiner Brust!"


    Ich war 36 Jahre lang in der Luftfahrzeug-Technik tätig und kenne Bauteile mit Laufzeitbeschränkung daher sehr gut. Von der technischen Seite kann ich Folgendes sagen: Das Spektrum der untersuchten Bauteile reichte dort von 0% Verlängerungsmöglichkeit (Laufzeitbeschränkung absolut gerechtfertigt und zwingend notwendig) bis 100% Verlängerung der Nutzungsdauer (Hersteller macht mit den Sicherheitskriterien reichlich Umsatz, Teile können mindestens doppelt so lange genutzt werden). Ob dies dies auf den Kfz-Bereich direkt übertragbar ist, vermag ich nicht zusagen, mir dient es jedoch als Entscheidungsgrundlage für mein TECHNISCHES Handeln!

    Sorry, wer jetzt nicht mit Bremsenreiniger und einem Lappen in der Garage verschwindet, ist selber schuld.

    So ähnlich war dann auch meine Verfahrensweise:
    Ein paar herkömmliche (Modell ohne Fußgänger-Schutz) Aftermarket-Dämpfer (Paar 19 Euro) gekauft, eingebaut, vorgefahren, HU-Plakette abgeholt.
    Zuhause die ursprünglichen Dämpfer ordentlich gereinigt und siehe da, das MHD ist weg. Originale Dämpfer wieder eingebaut.


    Dies soll keine Handlungsanleitung zur Nachahmung sein; ich stelle mich auch der Kritik derer, die behaupten, dass die Konsequenz dieses Verhaltens erst ein verunfallter Fußgänger zu spüren bekommt.
    Solange es keine Untersuchungsreihen zu diesem Thema gibt (Crash-Tests mit abgelaufenen Dämpfern oder Analysen der Dämpfer-Kennwerte) neige ich jedenfalls dazu, dieses Thema hauptsächlich als sprudelnde Einnahmequelle für die Kfz-Lobby zu sehen.


    Diesen Monat ist die HU wieder fällig; mal sehen, ob die sauberen Dämpfer diesmal durchgehen ...


    Mike

    "Schließe ich mal meine Augen, seh' ich 12 Affen mit bunten Hauben;

    Seh' Kinder, die die Welt regieren, Clowns, die mit Munition jonglieren ..." (Torsten "Nord" Scharf)

    Einmal editiert, zuletzt von run-mike ()

  • Vor Kurzem Bremsflüssigkeitswechsel beim Freundlichen durchgeführt. Der Serviceberater hat mir mitgeteilt, dass Sie Immer die Dämpfer beim Bremsflüssigkeitswechsel immer kontrollieren, wenn Aktiver Fußgänger Schutz als Sonderaustattung vorhanden ist. In meinem Fall B.j. 2015, Dämpfer sind bis 01/2023 gültig

  • Hallo Mike,
    vielen Dank für Deinen umfassenden Bericht.
    Man kann alles nachvollziehen aber wie soll man denn als Kunde entscheiden?
    Das ganze in Frage stellen?
    Zu den "sauberen Gasdruckdämpfern" schreibt newtis.info folgendes:
    ich zitiere:


    Falls kein Haltbarkeitsdatum auf Gasdruckfeder Frontklappe vorhanden ist:


    Der Aufdruck des Haltbarkeitsdatums auf den Gasdruckfedern ist nicht mehr bei allen Modellen vorhanden. Bei Fahrzeugen mit der SA8TF "aktiver Fußgängerschutz" ist im Rahmen der Wartung trotzdem ein regelmäßiger Ersatz der Gasdruckfedern notwendig!
    Bei Fahrzeugen mit der SA8TF "aktiver Fußgängerschutz" sind ausgehend vom Produktionsdatum des Fahrzeugs im Intervall von spätestens 5 Jahren die Gasdruckfedern Frontklappe zu erneuern.
    Beide Gasdruckfedern der Frontklappe bei jedem 2. Service Bremsflüssigkeit (ca. 4 bis 5 Jahre) erneuern.

    Zitat Ende:


    Alles in Allem denke ich hängt man von der Laune und Genauigkeit des Prüfers ab, wenn er es sehen möchte dann sieht er es.
    Auf der Brennsuppe ist ein ausgefuchster Dekraprüfer auch nicht dahergeschwommen. :D


    Grüße
    Peter :0027:

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  • Wenn der Prüfer also Dämpfer ohne Datum sieht, was macht er dann?
    Ein voll informierter Prüfer weiß, dass es entweder nachträglich entfernt wurde oder aber auch Originalteile ohne Datum sein können. Bei über 5-jährigen Fahrzeugen (auch das muss er wissen) bräuchte er also einen Beleg des Halters über den Austausch (Werkstatt- Rechnung bzw. bei Selbsteinbau Teile-Rechnung) oder Einblick in die Fahrzeug- Akte von BMW. All das erscheint mir nicht realistisch.
    Ein halb informierter Prüfer könnte behaupten, dass unbedingt und immer ein Datum draufstehen muss.
    Falls ich mein Auto im Alter von fünf Jahren noch habe, werde ich also wahrscheinlich selbst neue Dämpfer einbauen, das spart Diskussionen sowohl beim Bremsflüssigkeits-Wechsel in der Vertragswerkstatt als auch bei der HU.

  • @El Cid:


    Ich gebe dir natürlich in vollem Umfang recht.
    Da ich auch ein überzeugter Nutzer des newTIS.info bin, hatte ich das ebenfalls alles schon gelesen und mir ein Bild davon gemacht, was vorgeschrieben ist.
    Und das Schlimme ist, die letzten 20 Jahre meines Berufslebens habe ich u.A. die Einhaltung eben solcher Vorschriften überwacht und Qualitäts-kontrolliert.


    Aber auf der anderen Brustseite schlägt das Techniker-Herz kräftig und hinterfragt Vorschriften und Maßnahmen, ob diese (technisch) sinnvoll sind.


    Auch wenn der Vergleich vielleicht zu sehr simplifiziert ist:
    Warum interessiert sich Keiner für die Dämpfer bei Fahrzeugen ohne SA8TF? Auch hier sind diese heutzutage ein Teil des Sicherheitspakets. Mit ausgelutschten Dämpfern wird das selbe Fahrzeug einen anderen Verformungs- und Knautschzonenverlauf besitzen, als im Neuzustand. Warum einmal so und einmal anders?


    Btw: Nach Einbau der neuen falschen Dämpfer war die Öffnungscharakteristik der Motorhaube eine deutlich Schlechtere. Erst sehr schwergängig, dann im Endpunkt gerade mal so offen gehalten.
    Das war der Hauptgrund, warum ich die alten Dämpfer wieder eingebaut habe.
    Ich bin jetzt einfach mal frech und behaupte, eine Änderung der Dämpfercharakteristik beim Öffnen und Schließen der Haube zu erkennen.
    Was mein Handeln natürlich vom Standpunkt der Vorschriften aus nicht rechtfertigt.


    Mike

    "Schließe ich mal meine Augen, seh' ich 12 Affen mit bunten Hauben;

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  • Wenn der Prüfer also Dämpfer ohne Datum sieht, was macht er dann?Ein voll informierter Prüfer weiß, dass es entweder nachträglich entfernt wurde oder aber auch Originalteile ohne Datum sein können. Bei über 5-jährigen Fahrzeugen (auch das muss er wissen) bräuchte er also einen Beleg des Halters über den Austausch (Werkstatt- Rechnung bzw. bei Selbsteinbau Teile-Rechnung) oder Einblick in die Fahrzeug- Akte von BMW. All das erscheint mir nicht realistisch.
    Ein halb informierter Prüfer könnte behaupten, dass unbedingt und immer ein Datum draufstehen muss.
    Falls ich mein Auto im Alter von fünf Jahren noch habe, werde ich also wahrscheinlich selbst neue Dämpfer einbauen, das spart Diskussionen sowohl beim Bremsflüssigkeits-Wechsel in der Vertragswerkstatt als auch bei der HU.


    Hallo,
    na ja,
    insgesamt schon bedauerlich wenn man ein Auto für knapp 50.000€ fährt und dann anlässlich eines jeden 2.Service in einer Zeitspanne von 4 bis 5 Jahre einmal die Dämpfer für 150€
    wechseln lassen muss oder sollte und da auch noch herumknausert. Ehrlich gesagt da fehlt mir das Verständnis!


    Wenn die Teile im Falle eines Unfalles tatsächlich dem aktiven Fußgängerschutz dienen dann gibt's doch eigentlich darüber überhaupt nichts zu diskutieren, oder?
    Vielleicht denken aber auch manche "ich sitze ja sicher im Auto was kümmert mich der Fußgänger"?


    Mir ist schon klar das in diesem Wechselintervall ein großer Sicherheitspuffer steckt aber man hat sich dabei sicher etwas gedacht.
    Ich könnte mir durchaus vorstellen das die Gasdruckdämpfer bei Fahrzeugen die in der Garage stehen und nicht ständig extremen Temperaturschwankungen unterliegen
    auch länger Funktionstüchtig bleiben als welche die auch bei Minus 15 Grad im Freien stehen. (Anmerkung meinerseits, habe ebenfalls einen technischen Beruf im Ingenieurbau und habe ebenfalls mit Materialermüdung durch verschiedene Einflüsse zu tun)


    (und zum Schluß, höflichkeitshalber auch wenns nur im Internet stattfindet)


    Grüße
    Peter smiley61.gif

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  • In meinem Fall B.j. 2015, Dämpfer sind bis 01/2023 gültig

    Danke für deinen Beitrag!


    Das ist doch mal ein gutes Beispiel:
    Nehmen wir mal an, es waren von Hause aus Dämpfer mit voller Laufzeit eingebaut.
    - Zweiter Bremsflüssigkeitswechsel nach vier Jahren (2019). Restlaufzeit der Dämpfer von einem Jahr wird "verbrannt"! Für mich schon die erste Frechheit. Waren ursprünglich Teile mit einer Laufzeit von vier Jahren verbaut: Noch grössere Frechheit!
    - Eingebaut werden Dämpfer, die offensichtlich nur eine Restlaufzeit von vier Jahren haben. Klar, kann man auf der kassierenden Seite absolut vertreten, da die Dämpfer sowieso beim vierten Service Bremsflüssigkeit getauscht werden. Zweite Frechheit!


    Mich als Verbraucher ärgert solch ein Gebaren. Das grenzt an Verarschung.


    Mike

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  • Hallo,


    und da bin ich mir aber sowas von sicher das die irgendwann im Rahmen einer Servicemaßnahme mitgewechselt wurden.


    Grüße
    Peter

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  • Hallo,


    hier mal ein Datenblatt und Verwendungshinweise eines Herstellers von Gasdruckdämpfern bzw. Federn.
    BMW stellt diese Federn sicher nicht in Eigenproduktion her sondern bezieht sie vom Zulieferer.
    Der Zulieferer wird wohl die entsprechenden Haltbarkeitshinweise liefern die letztendlich bei der Materialprüfung die Haltbarkeit vorgeben.


    https://www.dictator.de/wp-con…d-technische-Hinweise.pdf


    Grüße
    Peter :0027:

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