Sitze F45 / F46 seitlich versetzen

  • 2018 gab es in D 3275 Verkehrstote.
    Die meisten davon fielen Unachtsamkeit, überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol zum Opfer. Vor dem hintergand würde ich mir wegen zwei Vollstahlprofilen unter dem Sitz EINES Autos keine all zu großen Gedanken um mein eigenes Leben machen.
    Wirklich gefährlich sind nicht die "Eigenbauer", sondern diejenigen, die sich (im wahrsten Sinne des Wortes) blind auf Fußgängererkennung, Notbremsassistenten, Totwinkelwarner, ABS, ESP und (ganz wichtig) die Vollkasko Versicherung + Rechtsschutz verlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von JvB ()


  • Wirklich gefährlich sind nicht die "Eigenbauer", sondern diejenigen, die sich (im wahrsten Sinne des Wortes) blind auf Fußgängererkennung, Notbremsassistenten, Totwinkelwarner, ABS, ESP und (ganz wichtig) die Vollkasko Versicherung + Rechtsschutz verlassen.

    Mir ist es Grundsätzlich egal, ob ich von jemanden angefahren werde der nicht aufgepasst hat oder jemand, der sein Auto ohne ABE über die Straßen fährt. Wenn es dann dazu gekommen ist und ich ggf. im Rollstuhl sitzen muss, macht es aber einen Unterschied, ob eine Versicherung dahinter steht und den Schaden reguliert (auch noch nach Jahren), oder eine Privatperson ohne ausreichend Vermögen!

  • Gegnerische Schäden werden bei eindeutiger Schuldfrage doch IMMER von der Versicherung reguliert, daher heißt es doch auch HaftPFLICHT. Die holt sich das Geld aber im schlimmsten Falle vom Verursacher zurück, das kann natürlich auch mal schnell in Insolvenz enden. Auch die Vollkasko könnte dann davon betroffen sein, so daß man den eigenen Schaden auch noch selbst beheben muss...


    Das Instrument der Haftpflicht wurde ja deswegen eingeführt, damit immer eine Versicherung den gegnerischen Schaden behebt. Damit kann sich ein Schädiger zB. nicht durch Insolvenz o.ä. aus der Schuldregulierung retten, das wäre ja fatal für den Geschädigten.


    Das Problem sind allerdings solche Versicherungen, die intern (Bei Anwälten und Gerichten) als miese Zahler gelten, weil sie eben immer nur extrem widerwillig und viel zu spät gegnerische Schäden regulieren. Da gibt es leider einige bekannte Namen, die den Gegner absolut immer im Stich lassen, weil sie einfach nicht zahlen.
    ich hatte als Geschädigter auch schon Bekanntschaft mit einer dieser Drecksläden gemacht.


    Das hat aber zum Glück nicht mit dem eigentlichen Modell der Haftpflicht zu tun.

  • Wenn es dann dazu gekommen ist und ich ggf. im Rollstuhl sitzen muss, macht es aber einen Unterschied, ob eine Versicherung dahinter steht und den Schaden reguliert (auch noch nach Jahren), oder eine Privatperson ohne ausreichend Vermögen!

    Es ist eine der hartnäckigsten Urban Legends, dass jemand mit seinem Privatvermögen haften muss, wenn sein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde und, nennen wir es einmal ganz harmlos, nicht so richtig koscher ist. Die Haftpflichtversicherung, welche nicht umsonst so heißt, übernimmt die Schadensregulierung und darf maximal 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Isso. Wenn Du also wg. des seitlich versetzten Sitzes des Threaderstellers in einen fürchterlichen Verkehrsunfall verwickelt wirst und anschließend Deine Beine nicht mehr spürst (schuld war der Sitz), bezahlt der Versicherer Deinen Rollstuhl. Ohne den verantwortungslosen Freak mit dem seitlich versetzten Sitz in Regress zu nehmen.

  • Die 5000€ Zahlung aus Regressforderung dürfte wohl Privatvermögen sein.


    Übrigens, der Höchstregressbetrag einer KFZ-Haftpflichtversicherung kann bis zu 10.000€ betragen, da verschiedene zeitlich getrennte schwere Obliegenheitsverletzungen zum gleichen Unfall bis zum genannten Höchstbetrag addiert werden können.


    Das trifft ganz sicher nicht auf das Thema hier zu, sollte aber alles zur Richtigkeit erwähnt werden.


    Desweiteren gibts zum Höchstregressbetrag trotzdem auch noch weitere erhebliche (private) Kosten, wie zB. ein Bußgeld welches je nach Schwere sehr hoch sein kann und zusätzlich den Führerscheinentzug.
    Dazu kommt noch die Bezahlung des eigenen Schadens, da die Vollkaskoversicherung die Leistung je nach Schwere der Obliegenheitsverletzung verweigern kann. Dann gibts noch eine (seltene) Konstellation bei Leasingfahrzeugen, wo die Versicherung des Unfallgegners gesamtschuldnerisch den LN in Regress nehmen kann, was weder die Haftpflicht, noch die Kasko und die GAP übernimmt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Active ()