Hallo, ich habe eine gute Frage,
Seit Mai 2018 gibt es in meiner Stadt Parkplätze wo E Autos kostenlos mit eingelegter Parkscheibe parken können. Laut Parkordnung der Stadt Mai/2018. steht das E-Fahrzeuge kostenlos innerhalb der Parkzeit kostenlos parken dürfen
Nun parke ich schon mit eingelegter Parkscheibe innerhalb der Parkzeit seit Mai ohne Probleme.
Nun hatte ich ein Knöllchen bekommen. Bei meinen Anruf im Ordungsamt wurde mir gesagt der Aktive Tourer wäre kein E- Fahrzeug. Nun habe ich aber das E am Kennzeichen. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung schon gemacht?
Parken mit E Kennzeichen
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Ich habe zwar keine Erfahrung damit, aber meine Frage ist. Wie sind die Parkplätze gekennzeichnet? Da müssten ja dann alle Parkplätze extra gekennzeichnet sein. Gibt es eine Verlautbarung oder eine Entscheidung des Stadtrates und wie ist diese formuliert?
Nach meiner Einschätzung kann eigentlich nur das vorhandene E-Kennzeichen das entscheidende Kriterium sein für die Kontrolle vor Ort. -
Hallo, der Parkplatz ist Gebührenpflichtig für alle Fahrzeuge. 1Euro für 2 Stunden. Höchstparkdauer 8 bis 18 Uhr. Ausnahmen sind E-Autos.
Geschrieben steht. E-Autos dürfen kostenlos parken innerhalb der Höchstparkzeit. Es ist eine Parkscheibe einzulegen.
Somit kann ich ab 8 Uhr bis 18 Uhr hier kostenlos parken. -
Nun wäre die Frage zählt Tourer auch als Elektroauto oder nicht.
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Also ich kenne deine Stadt nicht, aber bei uns in München ist das so, das an den Parkscheinautomaten explizit dran steht mit E-Kennzeichen 2 oder 4 Stunden Kostenlos. Wichtig dabei ist das E-Kennzeichen. Es wird kein Unteschied gemacht ob es ein reines E-Auto wie Bsp. ein i3 oder ein PHV Fahrezug wie der AT ist.
Gibt es bei euch auch so eine Beschilderung?
Prinzipell ist der 225AT ein PEV (Plug in Hybrid) und ein E-Auto. -
Leg Widerspruch gegen das Knöllchen ein!
Laut § 3 EMoG können für Elektrofahrzeuge Bevorrechtigungen im öffentlichen Straßenverkehr erteilt werden. Ein solches Vorrecht kann nach eben dieser Vorschrift das kostenlose Parken sein.
Unter welchen Voraussetzungen die Vorrechte auch für Plug-In Hybridfahrzeuge gelten, wird ebenfalls in dieser Rechtsvorschrift bezeichnet (entweder CO2 Ausstoß von nicht mehr als 50 Gramm je km, oder rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km).
Da der 225xe die zweite Bedingung erfüllt, kann auch die ggf. bestehende Bevorrechtigung in Anspruch genommen werden. Allein die Tatsache, dass du ein E-Kennzeichen hast spricht schon dafür.
Wenn der städtische Mitarbeiter das anders sieht, sollte er sich noch einmal nachschulen lassen. Seine Aussage ist schlicht und ergreifend falsch! -
Geschrieben steht. E-Autos dürfen kostenlos parken innerhalb der Höchstparkzeit. Es ist eine Parkscheibe einzulegen.
Somit kann ich ab 8 Uhr bis 18 Uhr hier kostenlos parken.
Gibt es ein Foto vom Geschriebenen auf dem Schild?
Anbei ein Link zur Ergänzung der Hinweisschilder für E-Fahrzeuge.
http://www.vzkat.de/2018/Elekt…hrzeuge-Ladestationen.htm
Schau mal Abschnitt -§39 Absatz 10 STVO- im Link-Doku an.
yerfg -
ich stimme bmwralli zu.
Widerspruch einlegen und evtl. mal mit dem Amtsleiter telefonieren.Da hat sicher jemand nachgeschaut und den normalen 2er AT gesehen, nicht aber das E
Ich hab mit m DRK-Fahrzeug auch schon Knöllchen bekommen trotz uneingeschränkter Parkgenehmigung der Stadt...
Eine Mail / Telefonat und das Knöllchen wurde widerrufen. -
Gibt es ein Foto vom Geschriebenen auf dem Schild?Anbei ein Link zur Ergänzung der Hinweisschilder für E-Fahrzeuge.
http://www.vzkat.de/2018/Elekt…hrzeuge-Ladestationen.htm
Schau mal Abschnitt -§39 Absatz 10 STVO- im Link-Doku an.
yerfgEs gibt kein extra Schild. Es ist ein gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplatz . Laut Parkordnung der Stadt dürfen E- Autos dort kostenlos Parken. Es handelt sich also nicht um einen Parkplatz mit Ladesäule.
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Es gibt kein extra Schild. Es ist ein gebührenpflichtiger öffentlicher Parkplatz . Laut Parkordnung der Stadt dürfen E- Autos dort kostenlos Parken.
Der Kontrolleur muss sich ja an irgendetwas orientieren können. Hat er eine Liste dabei mit den Elektroautos oder schaut er, ob das Auto ein Auspuffendrohr hat?
Das E-Kennzeichen ist ein deutliches Zeichen, daran hat er sich zu orientierenLaut § 3 EMoG können für Elektrofahrzeuge Bevorrechtigungen im öffentlichen Straßenverkehr erteilt werden. Ein solches Vorrecht kann nach eben dieser Vorschrift das kostenlose Parken sein.
Unter welchen Voraussetzungen die Vorrechte auch für Plug-In Hybridfahrzeuge gelten, wird ebenfalls in dieser Rechtsvorschrift bezeichnet (entweder CO2 Ausstoß von nicht mehr als 50 Gramm je km, oder rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km).
Da der 225xe die zweite Bedingung erfüllt, kann auch die ggf. bestehende Bevorrechtigung in Anspruch genommen werden.Recht hat er!
Ich würde in jedem Fall nicht zahlen aber zuerst, am besten mit dem Leiter der Behörde, persönlich sprechen.