Eben auf m Stern gelesen:
Firmenwagen mit Elektro- und Hybridantrieb
Auch wer einen Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb privat nutzt, wird steuerlich entlastet. Statt die üblichen ein Prozent des Listenpreises müssen nur 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Rabatt gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden.
Quelle: https://www.stern.de/wirtschaf…steuerzahler-8501408.html