• Hallo Zusammen,


    ich hab die Überlegung mir für das nächste Jahr die V1 Wheels V1 zuzulegen.
    Bin mir aber nicht sicher, ob die Felgen passen werden (technisch gesehen).


    Die Abmessung der Felgen wäre dann 8x18 ET45 5x112 66,7 und die Reifengröße wäre dann 225/45 R18.
    Hier noch die ABE:
    https://v1-wheels.de/gutachten…845_5112_667_bmw_mini.PDF


    Bei dem Thema möchte ich nicht wissen, ob die Felgen optisch passen oder nicht, mir geht es hier nur um die technischen Sachen.
    Hier im AT/GT Forum hat bestimmt einer nicht Original Räder drauf und wenn es die gleichen Abmessungen der Felgen und Reifen hat, dann einfach Hersteller und Modell posten oder vll gleich ABE Link hinzufügen.


    Bin mal auf eure Antworten gespannt.


    Noch kurz noch zu meinem Fahrzeug:
    220d GT mit M-Paket 06/2016


    [Blockierte Grafik: https://felgnwerk.de/images/product_images/original_images/V1_dgp+_side2-neu1_2664_0.jpg]

  • Hallo!


    Gemäß ABE passen die Räder. Aber obacht - die Auflagen vorher prüfen.


    z.B. stehen da so unbedeutende Sachen wie:


    A01
    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das
    Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich
    einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer
    Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
    Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung
    der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen....


    Man kann diese Räder montieren, aber man muß alle Auflagen erfüllen
    und anschl. das Fahrzeug vorführen und die Änderung in die Fahrzeugpapiere
    eintragen lassen.


    Falls später irgend welche Probleme mit dem Fahrwerk, Bremse, Antrieb ec. auftreten,
    wird BMW mit diesen Änderungen am Fahrzeug völlig gefühlskalt jegliche
    Gewährleistung/Kulanz ablehnen - und im Zweifelsfall auch Recht bekommen.


    ...deswegen fahren die allermeisten User hier halt original Räder.



    Gelegenheits - Active Tourer (F45) - 218d Fahrer

    Einmal editiert, zuletzt von wefriexx ()

  • Hallo,


    die Rad-Reifenkombination passt locker.
    Fahre selbiges ein Zoll größer siehe:
    442-ceeba2a2-large.jpg
    Aktuell hinten sogar noch 5mm Spurplatten je Seite.
    Mein Winterräder haben sogar 19 x8,5 ET 42 und sind ebenfalls mit den Spurplatten hinten problemlos eingetragen.


    Hier Bilder aus der Forumsgallerie:


    8,5 X 20 ET 45 - 245/30/ZR20




    382-dc154b48-large.jpg

  • Hey ho... ich reihe mich hier mal ein... da ich Ende Oktober meinen neuen F45 LCI bekomme, BMW-typisch aber auf Sommerrädern. Ich hatte einen Vor-Facelift-Vorführer hier, der auf 17 Zoll stand. Bei sporadischer Begutachtung und kurzem Anhalten eines Messgeräts musste ich feststellen, dass die Räder gut 1-2cm Platz haben bis sie mit der Karosserie bündig abschließen würden. Leider ist es nun so... das auf dem Felgenmarkt völlig eintragungsfreie 18 oder 19 Zoll Felgen (mit ECE-Genehmigung oder mit ABE OHNE "K"-Eintrag) kaum zu finden sind... bzw. diese ein zwei Felgen nicht ganz meinem Geschmack entsprechen. So bald man natürlich etwas weiter hinausschaut gibt es etliche Felgen die auch mit einer ET50 bis ET48 durchaus interessant für mich wären. Leider habe ich da laut ABE immer wieder eine K2B-Auflage.... also Plastik hinten drankleben, damit ja kein Gummi zu sehen ist. So was will ich jedoch nicht.... zumal es auch für mich gar keinen Sinn macht dort etwas hinzukleben, wenn eigentlich rein rechnerisch gar kein Gummi zusehen wäre.


    Hattest du denn irgendwelche Probleme beim Eintragen deiner 19- bzw 20-Zoll-Felgen? Oder wie hast du das geregelt???

  • Okay. D.h. die Räder sind so vom TÜV abgenommen und eingetragen ohne das du die dazugehörigen Auflagen erfüllen musstest bzw der TÜV hatte nichts zu beanstanden?

  • Wichtig sind:
    -Tragfähigkeit von Reifen und Felge müssen zum zul. ges. Gewicht des Fahrzeugs passen.
    -Geschwindikeitsindex vom Reifen muss passen.
    -Radschrauben müssen passen.
    -Freigängigkeit im Radhaus + zum Kotflügel muss unter allen Umständen gegeben sein. (Auch vorn beim Lenkeinschlag)


    Wenn das alles passt, werden Rad/Reifen Kombis sogar ohne Gutachten per Einzelabnahme eingetragen.