Spurverbreiterung

  • Hallo,
    ich suche eine Spurverbreiterung für ein Leasingfahrzeug. Bei dem Anbieter mit den zwei Großen Buchstaben aus dem Sauerland gibt es offensichtlich welche (18 & 20 mm) die eine ABE haben. Ist das richtig, dass ich so welche einfach anschrauben kann und der Chef vom TÜV braucht die nicht eintragen und bei einem Unfall ist alles im grünen Bereich?
    Gruß Michael

  • Wennn die im aufgeführten ABE-Gutachten zur Freigbe erforderlichen Bedingungen und Auflagen eingehalten werden, hast Du damit eine Freigabe und brauchst sie nicht eintragen zu lassen. Allerdings ist die ABE immer mitzuführen und auch immer mit vorzuzeigen.


    Die Frage ist noch, was der Leasinggeber als Inhaber des Fahrzeugs im Leasingvertrag überhaupt an Umbauten duldet. Dafür solltest Du Deinen Leasingvertrag genau lesen, um nicht im Fall der Fälle vertraglich in Schwierigkeiten geraten zu können...