bist du dir da sicher? Die Bafa Zuwendungsvoraussetzungen beziehen sich auf Emog §3 Kapitel 2, und da steht:1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Gruß, pierre
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Ich glaube das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Das Eine bezieht sich auf die Fördervoraussetzung: < 50 g Co2/km
Das Andere, welches du zitiert hast, bezieht sich auf die "Bevorrechtigung im Strassenverkehr" : = E-Kennzeichen .... kostenfreies Parken ect.