Der erste Monat
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Wenn ich mit dem vollen oder leeren Einkaufwagen zu meinem geparkten Pkw fahre, zahlt bei einer Beschädigung die Privathaftpflicht, da diese Handlung nicht in Verbindung mit meinen Fzg. steht.
Anders sieht es aus, wenn ich mein Fzg. belade oder der leere Einkaufswagen an meinen Fzg. steht, um zB. leere Flaschen einzuladen. Rollt er jetzt weg, zahlt die Kfz.-Haftpflicht.Also, ich rekapituliere mal, wenn ich auf dem Supermarktparkplatz mit dem Einkaufswagen unterwegs bin und keine "Handlungen" mit meinem geparkten Auto durchführe, zahlt bei einem Schaden mit dem Einkaufswagen die Privathaftpflichtversicherung.
Sprich, ich quetsche mich mit dem Einkaufswagen zwischen zwei Auto durch um z. B. von meinem Auto zum Verkauf zu gelangen, beschädige dabei eines von beiden Fahrzeugen. -
So isses!
Bist du nur mit dem Einkaufswagen unterwegs => Privathaftpflicht
Hast du aber schon den Autoschlüssel in der Hand um dein Fahrzeug zum Beladen zu öffnen gilt das als "Betrieb eines Kfz" und damit ist für Schäden die Kfz-Haftpflicht dran (Kann uns ja im Zeitalter der Komfortöffnung nicht mehr passieren )
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also mag es wohl überlegt sein was man sagt!
Sind manche Supermarktparkplätze nicht Videoüberwacht?Gruß
Peter
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Beides richtig und wichtig!