Das Laden über den Modus "save batterie" wird dir sicher bekannt sein. Nach meiner - noch kurzen - Erfahrung lohnt es sich immer damit den Akku zu laden. Welchen Fahrerlebnis-Modus du wählst ist dann eher zweitrangig. Zum Laden nehme ich "Sport", zum Leerfahren dann "Eco pro".
Das musst du am besten selbst testen, je nach deinem Fahrprofil.
Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Freude mit dem 225xe.
Wo laden
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Vielen Dank für die vielen Hinweise!
Klar weiß ich dass ich beim Fahren mit dem Benziner den Akku laden können. Aber das geht natürlich auf Kosten des Verbrauchs. Und da wir hauptsächlich Kurzstrecke in der Stadt fahren, ist das wenig praktikabel, was ich so gelesen habe. Besser wäre sicher elektrisch vom Netz aufzuladen, speziell auch da wir Ökostrom haben. Ich schätze mal wir könnten 50 - 70% unserer Fahrten rein elektrisch machen, und das war auch der Hauptgrund, dass wir uns für einen Plugin-Hybrid entschieden haben.
Ich bin optimistisch, dass wir bei der nächsten Eigentümerversammlung die Genehmigung kriegen, in der TG eine Lademöglichkeit zu installieren. Natürlich nur auf eigene Kosten, aber das habe ich im Prinzip einkalkuliert ... wenn auch noch nicht konkret: bisher habe ich noch keinen Installateur um ein Angebot gebeten.
Was ich noch nicht weiß ist, ob oder wie ich mit der App in das Auto komme wenn es in der TG steht, um z.B. die elektrische Vor-Beheizung einzuschalten - denn dort ist das Handynetz praktisch null. Gibt's da eine Lösung?
ich lade dann halt nur mit 6A
Wie kann man das steuern - ich dachte der "Ziegel" lädt fest mit 12A?
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Ich bin optimistisch, dass wir bei der nächsten Eigentümerversammlung die Genehmigung kriegen, in der TG eine Lademöglichkeit zu installieren.
ich kann bei mir (11 Eigentümer) auch unter dem Jahr eigenständig eine Genehmigung einholen. In meinem Fall muss es "Allstimmig" sein sagt der Verwalter. ER hat mir sogar (Datenschutz?!) die Adressen und Kontaktdaten aller Besitzer gesendet. Bis auf zwei Wohnen hier eh alle im Haus.
Was ich noch nicht weiß ist, ob oder wie ich mit der App in das Auto komme wenn es in der TG steht, um z.B. die elektrische Vor-Beheizung einzuschalten - denn dort ist das Handynetz praktisch null. Gibt's da eine Lösung?
Da gibt es sogenannte "passive Verstärker". im Endeffekt zwei kleine Antennen (ohne Stromversorgung) und ein möglichst kurzes Stück Kabel.
Außen eine Antenne, im Idealfall eine Richtantenne zum Sendemast.
Kurzes Kabel mit möglichst wenig Verlust
Innen eine Antenne möglichst aufs Auto gerichtet.
Das ganze muss dann im GSM-Netz auf der Frequenz des Telefons des Autos sein (T-Mobile oder Vodafone nehm ich an, daher D-Netz)Aktiv geht nicht (mit Antennenverstärker oder eigenem Netz). Das mag die Bundesnetzargentur nicht
Testen kann man es ja gut mit dem Smartphone (falls gleiches Netz). Hat es in der Garage guten Empfang, wird das Auto das auch haben
ich dachte der "Ziegel" lädt fest mit 12A?
Im Auto ist es einstellbar: 6,9,12A
Der Ziegel kann max 12ANachtrag: links zu passiven Antennen bzw. Repeatern ergänzt
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Du kannst das einstellen. Da gibt es 3 Stufen. 6A ist die Stufe "Gering". Dann gibt es "reduziert" 9A und "maximal" 12A.
Über "Mein Fahrzeug - laden planen -" kannst du die Einstellungen vornehmen. -
Zunächst mal wus: Das haben zwar schon einige Vorredner kund getan, aber trotzdem: Warum hast du dir einen Plug-in Hybriden gekauft, wenn du nicht weisst, wo du ihn regelmäßig aufladen kannst? Hier geht doch der ganze Sinn dieses Fahrzeugs verloren.
Zur Frage, ob ein Stromanschluss in einer Eigentümergemeinschaft gelegt werden darf, gibt es nur eine gültige Antwort: "Das hängt davon ab"
Wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist - und davon ist wohl in jedem Fall auszugehen - muss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft her. Allstimmigkeit ( wie oben schon beschrieben) ist in jedem Fall dann erforderlich, wenn es sich um einen "Umlaufbeschluss" handelt; sprich: es findet keine Eigentümerversammlung statt, sondern alle Eigentümer werden schriftlich abgefragt. Cleverer, aber sicher auch zeitaufwändiger, wäre es, den Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Dann reicht nämlich die qualifizierte Mehrheit. Sollten die Versammlung wegen Nichterscheinen der Mehrheit als Ersatztermin stattfinden, reicht sogar schon die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. -
Zunächst mal wus: Das haben zwar schon einige Vorredner kund getan, aber trotzdem: Warum hast du dir einen Plug-in Hybriden gekauft, wenn du nicht weisst, wo du ihn regelmäßig aufladen kannst? Hier geht doch der ganze Sinn dieses Fahrzeugs verloren.
Zur Frage, ob ein Stromanschluss in einer Eigentümergemeinschaft gelegt werden darf, gibt es nur eine gültige Antwort: "Das hängt davon ab"
Wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist - und davon ist wohl in jedem Fall auszugehen - muss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft her. Allstimmigkeit ( wie oben schon beschrieben) ist in jedem Fall dann erforderlich, wenn es sich um einen "Umlaufbeschluss" handelt; sprich: es findet keine Eigentümerversammlung statt, sondern alle Eigentümer werden schriftlich abgefragt. Cleverer, aber sicher auch zeitaufwändiger, wäre es, den Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Dann reicht nämlich die qualifizierte Mehrheit. Sollten die Versammlung wegen Nichterscheinen der Mehrheit als Ersatztermin stattfinden, reicht sogar schon die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.Hallo,
genau so wurde das in unserer WEG auch gehandhabt.Gruß
Peter
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Allstimmigkeit ( wie oben schon beschrieben) ist in jedem Fall dann erforderlich, wenn es sich um einen "Umlaufbeschluss" handelt; sprich: es findet keine Eigentümerversammlung statt, sondern alle Eigentümer werden schriftlich abgefragt. Cleverer, aber sicher auch zeitaufwändiger, wäre es, den Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Dann reicht nämlich die qualifizierte Mehrheit. Sollten die Versammlung wegen Nichterscheinen der Mehrheit als Ersatztermin stattfinden, reicht sogar schon die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.Vielen Dank für diese detaillierte Auskunft! Woher weißt Du das so explizit?
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Woher weißt Du das so explizit?
ich bin leidgeplagter Wohnungseigentumsbesitzer mit Erfahrung als Verwaltungsbeiratsvorsitzender, da lernt man den ein oder anderen Trick
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... da lernt man den ein oder anderen Trick
Hat das auch eine gesetzliche Grundlage? Die wüsste ich gerne ...
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schau mal ins Wohnungseigentumsgesetz und vor allen Dingen in deine Teilungserklärung. Dort findest du Erleuchtung